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Aktuelle EU-Konsultationen

EU-Kommission initiiert Bewertung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im Rahmen der Vertiefung des Binnenmarktes hat es sich die EU zur Aufgabe gemacht, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht, Kredite länderübergreifend möglichst unkompliziert abzuschließen. Dies soll den europaweiten Wettbewerb fördern und dadurch mehr Wahlmöglichkeiten für Konsumenten sicherstellen. Gleichzeitig müssen dafür hohe Sicherheitsstandards gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wurde 1987 die Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet und zuletzt 2008 überarbeitet.
Heute garantiert diese EU-Richtlinie Konsumentinnen und Konsumenten EU-weit wichtige Rechte: darunter das Recht auf Widerruf eines Kreditvertrages innerhalb von 14 Tagen sowie die Möglichkeit der vorzeitigen Abzahlung eines Kredites. Gleichzeitig werden Banken dazu verpflichtet, die Kreditfähigkeit der Kreditnehmer zu überprüfen. Außerdem müssen sie leicht vergleichbare vorvertragliche Standardinformationen über die Hauptmerkmale ihrer Kreditangebote zur Verfügung stellen.
Seit 2008 haben sich am Markt für Finanzdienstleistungen bedeutende Veränderungen ergeben, so gelten mittlerweile neue Vorschriften für Hypotheken, zum Datenschutz, für die Bekämpfung von Geldwäsche und für Zahlungsdienste am EU-Binnenmarkt.
Aus diesem Grund hat die EU eine Konsultation eröffnet, die sich an Konsumentinnen und Konsumenten, Kreditfachleute, nationale Behörden und andere Interessierte mit relevantem Know-how richtet. Die Antworten will die EU-Kommission für die Bewertung des Überarbeitungsbedarfs der EU-Richtlinie von 2008 zu Rate ziehen.

Beiträge können bis 8. April 2019 eingereicht werden.

Für die Teilnahme ist ein ECAS-Login notwendig. Der ECAS-Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung. Kopie zur Ansicht als Download (in der Navigationsleiste) verfügbar.

© Europäische Union / EK


Wie sollten die Durchführungsbestimmungen für das im März 2018 novellierte Emissionshandelssystem am EU-Binnenmarkt am besten aussehen?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission an alle Beteiligten, die mit der Umsetzung der ETS-Regelung für die Zuteilung kostenloser CO2-Zertifikate in der Praxis zu tun haben. Auch wenn mit der überarbeiteten Richtlinie über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2018/410, ABl. L 76 vom 19.3.2018, S. 3) die wichtigsten Regeln für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung an Änderungen der Betriebsleistung festgeschrieben wurden, bedarf es der Festlegung ausführlicherer Durchführungsbestimmungen.
Beispielsweise muss die Höhe der kostenlosen Zuteilungen angepasst werden, wenn sich die Betriebsleistung, berechnet auf der Grundlage eines gleitenden Durchschnitts von zwei Jahren, um mehr als 15 % geändert hat. Die Europäische Kommission wendet sich daher an alle Beteiligten mit der Bitte um konkrete Anregungen. Die Beiträge sollen in die Formulierung der Regeln für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung aufgrund von Änderungen der Betriebsleistung für den Zeitraum 2021 bis 2030 einfließen.

Beiträge können bis 22. Februar 2019 eingereicht werden.

Für die Teilnahme ist ein ECAS-Login notwendig. Der ECAS-Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung. Kopie zur Ansicht als Download (in der Navigationsleiste) verfügbar.

© Europäische Union / EK


Wie gut funktioniert das EU-Förderprogramm für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger „ISA2"?

ISA² (Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger) ist ein EU-Förderprogramm, das die Entwicklung digitaler Lösungen fördert, damit öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger in Europa von interoperablen grenz- und sektorübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen profitieren können. Das mit dem Beschluss (EU) 2015/2240 eingerichtete Programm ISA² hat eine Mittelausstattung von 130,9 Mio. EUR und läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Die Hauptbegünstigten des Programms sind die europäischen öffentlichen Verwaltungen, die bessere (d. h. stärker interoperable, benutzerorientiert und digital ausgerichtete) europäische öffentliche Dienste anbieten können, indem sie die von ISA² angebotenen Lösungen weiterverwenden. Folglich können die breite Bevölkerung und Unternehmen von diesem Programm profitieren. Die von ISA² entwickelten Interoperabilitätslösungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt und erreichen so eine größere Zielgruppe (Wissenschaft, IKT-Branche, Fachkräfte). Eingehende Beiträge werden für die Zwischenbewertung des Programms, die bis zum 30. September 2019 vorgelegt werden soll, berücksichtigt. Geprüft wird, ob das Programm erfolgreich verläuft und ob seine Fortführung über 2020 hinaus gerechtfertigt wäre. Anregungen und Beiträge, wie die Durchführung des Programms ISA² und etwaiger Folgeprogramme optimiert und der Nutzen der EU-Förderungen in diesem Bereich für die Interessenträger gesteigert werden kann, werden ebenfalls dafür zu Rate gezogen.
Die EU-Kommission hofft auf Beiträge von Ämtern und Behörden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Beiträge können bis 1. März 2019 eingereicht werden.

Für die Teilnahme ist ein ECAS-Login notwendig. Der ECAS-Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung. Kopie zur Ansicht als Download (in der Navigationsleiste) verfügbar.
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