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Aktuelle EU-Konsultationen

Ist die EU-Richtlinie über Rechnungslegungsvorschriften in Zeiten von E-Rechnungen noch zeitgemäß?

Mit dieser Frage holt die EU-Kommission Daten und Meinungen zu den allgemeinen EU- Rechnungslegungsvorschriften ein. Gegenstand der Umfrage ist die Richtlinie 2010/45/EU, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften regelt. Ist diese EU-Vorschrift zweckmäßig und zeitgemäß? Der Fokus liegt speziell auf Fragen zur so genannten „E-Rechnung". Die aktuelle Umfrage wendet sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, an IT-Dienstleister und an Konsumentenverbände sowie an Bürgerinnen und Bürger. Für Ämter und Behörden hat die EU-Kommission eine separate Umfrage angekündigt. Die Beiträge beider Konsultationen fließen in die Bewertung der geltenden EU-Vorschriften und sollen bei einer möglichen Novelle von EU-Vorschriften berücksichtigt werden.

Antworten und Beiträge können bis zum 20. September 2018 eingereicht werden.

Der Fragebogen ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Antworten können jedoch auf Deutsch gegeben werden. © Europäische Union / EK


Welches Gewicht haben EU-Förderungen für die Rechtsstaatlichkeit in den Nachbarländern der EU und in EU-Beitrittskandidatenländern?

Am 11. Juni 2018 hat die EU-Kommission eine Umfrage über die Bedeutung der EU-Förderungen für Rechtsstaatlichkeit in den Nachbarländern, in den Beitrittskandidatenländern und in den potenziellen Beitrittskandidatenländern zur EU im Zeitraum von 2010 bis 2017 gestartet. Vor allem Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern der EU und aus den Ländern, die Partner des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) oder Begünstige des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) sind, werden gesucht. Die Evaluierung soll zeigen, ob in den jeweiligen Ländern die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit als oberstes Gebot im Recht durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit von Justiz, Menschenrechten und Demokratie in den wichtigsten staatlichen und öffentlichen Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Dazu will die Europäische Kommission auch erfahren, wie der Umfang und die Leistungen der finanziellen EU-Unterstützungen im Rahmen von ENI und IPA bewertet werden. Beiträge können bis zum 17. September 2018 eingereicht werden.



Wie gut funktioniert die Ozonverordnung der EU?

Mit dieser Frage ruft die EU-Kommission die EU-Bürgerinnen und -Bürger auf, ihre Meinungen zur  EU-Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, zu äußern. Die auf dem Montreal-Abkommen basierende Verordnung verbietet den Gebrauch von für die Ozonschicht schädlichen Stoffen. Dadurch soll in Erfahrung gebracht werden, ob - und vor allem wie - die Maßnahmen dieser Verordnung den erwünschten Nutzen erbracht haben. Des Weiteren sollen die dafür möglicherweise entstandenen Kosten bewertet werden.
Die Umfrage wendet sich auch an Expertinnen und Experten, die EK ist an Vorschlägen zum Handlungsbedarf i.S. Klimaschutz interessiert: Besteht ein Bedarf, der Verordnung weitere Stoffe hinzuzufügen bzw. vorhandene zu streichen? Insbesondere werden Klimaschutz-Akteure aus Industrie, Wirtschaft, Forschung und Bildung, verschiedene Behörden und Nichtregierungsorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, an der EU-weiten Konsultation teilzunehmen. Die Ergebnisse der Umfrage werden im zweiten Quartal 2019 durch die Europäische Kommission veröffentlicht und in eine anschließende Studie eingebunden. 

Beiträge können bis zum 24. August 2018 eingereicht werden.

Der Fragebogen zur Ozon-Konsultation ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union / EK

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