Auslandsgespräche innerhalb der EU sollen billiger werden

Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechtes

Am 6. Juni 2018 haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates eine politische Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechtes erzielt. Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Über die technischen Voraussetzungen für die Neufassung des Telekommunikationskodex wurde vorab u.a. am 18. Telekom-Forum auf der Edmundsburg debattiert, s.a. Salzburger Landeskorrespondenz vom 28. August 2017.

Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der von der EU-Kommission 2016 vorgeschlagen wurde, ist Teil der 5G-Strategie der Europäischen Union und soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. In den nächsten Jahren werden damit folgende Neuerungen angestrebt:
  • Aufbau von 5G-Netzen: In der EU sollen bis Ende 2020 5G-Frequenzen zur Verfügung stehen, sodass Netzbetreiber für mindestens 20 Jahre Planungssicherheit in Bezug auf Frequenzlizenzen bekommen;
  • Aufbau neuer Festnetze mit sehr hoher Kapazität: bessere Planbarkeit für Investitionen und Risikoteilung; angestrebt wird ein tragfähiger Wettbewerb zum Vorteil von Konsumentinnen und Konsumenten, z. B. bei den Anschlüssen, Leitungen und Verkabelungen innerhalb von Gebäuden; engere Zusammenarbeit innerhalb der EU bei der Beaufsichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen für Koinvestitionen und eine symmetrische Regulierung im Bereich des Netzzugangs;
  • verbesserter Konsumentenschutz bei der Nutzung herkömmlicher (Anrufe, SMS) und internetgestützter Dienste (Skype, WhatsApp usw.) durch erschwingliche Endnutzerpreise, allgemein zugänglicher Internetzugang für elektronische Behördendienste, Online-Banking, Video-Anrufe etc;
  • Deckelung für Auslandsgespräche innerhalb der EU: Diese sollen nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, wobei Wettbewerbs-, Innovations- und Investitionsfähigkeit nicht angetastet werden sollen;
  • Sicherstellung der Barrierefreiheit für Endnutzerinnen und -nutzer mit Behinderungen;
  • verbesserte Tariftransparenz und Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten;
  • bessere Absicherung gegen Hacking-Angriffe, Schadprogramme usw.;
  • Erleichterung eines Wechsels des Diensteanbieters unter Mitnahme der Telefonnummer;
  • verbesserte Notrufdienste, indem z. B. in Notfällen genauere Angaben zum Anruferstandort abgefragt werden können, Notrufe auch Textnachrichten und Videoanrufe umfassen können und ein System zur Übertragung öffentlicher Warnhinweise auf Mobiltelefone eingeführt wird.
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Oktober 2018 abschließend über den Vorschlag beraten. Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Kodex für die elektronische Kommunikation endgültig verabschiedet haben, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Aktuelle Informationen zum Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens bietet die Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments. © Europäische Union / EP

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