Welche Rolle kann unser gemeinsames kulturelles Erbe dabei spielen, Europas Menschen näher an die EU heranzuführen?
Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer
EU-weiten Umfrage an alle Kulturinteressierten, Kulturakteure, Interessenverbände und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Besonders willkommen sind Beiträge von Personen, die bereits mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnete Kulturerbestätten besucht haben oder als Partner oder Mitarbeiter solcher Stätten tätig sind. Am Ende des Fragebogens wird auch die Möglichkeit geboten, Belegmaterial oder ein Positionspapier hochzuladen. Die EK bittet insbesondere Personen, die über Fachkompetenz auf dem Gebiet des Europäischen Kulturerbe-Siegels verfügen, zusätzliches Material über die Wirkung des Kulturerbe-Siegels zu übermitteln, damit dieses bei der Bewertung des EU-Kulturerbe-Siegels berücksichtigt werden kann.
Beiträge können bis 24. Mai 2018 eingereicht werden.
Wie kann der gemeinsame Datenaustausch zur Bekämpfung von MwSt-Betrug zweckmäßig auf Umsätze im Online-Handel ausgeweitet werden?
Die Mehrwertsteuer wird durch die Mitgliedstaaten erhoben, die davon einen einheitlichen Anteil an den EU-Haushalt übermitteln. Die so erhobenen Mehrwertsteuereinnahmen sind damit sowohl für die nationalen Haushalte als auch für den EU-Haushalt eine wichtige Einnahmequelle. Immer gibt es jedoch Fälle, in denen durch unlautere Geschäftspraktiken versucht wird, die Mehrwertsteuer-Erhebung in betrügerischer Absicht zum Schaden der öffentlichen Haushalte zu umgehen. Zur gemeinsamen
Bekämpfung dieses MwSt-Betrugs am EU-Binnenmarkt haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Datenaustausch geeinigt, der bereits praktiziert wird. Angesichts der neuen Herausforderungen am digitalen Binnenmarkt stellen sich jedoch auch hier neue Herausforderungen, und so wendet sich die Europäische Kommission insbesondere an Behörden und Ämter mit der Frage, wie eine zweckmäßige Ausweitung des Datenaustausches zwischen den Steuerbehörden zur Betrugsbekämpfung aussehen sollte.
Auch kleine und mittelgroße Betriebe können zur
Konsultation beitragen, sie sind eingeladen, sich hierfür mit dem
nächstgelegenen Kontaktpunkt des Enterprise Europe Network (EEN) in Verbindung
zu setzen (Kontakt:
een@wko.at).
Energieeffizienz und Energiebesteuerung im Fokus
Mit den Fragen Energieeffizienz und Energiebesteuerung befassen sich zwei aktuelle Konsultationen der Europäischen Kommission.
Beiträge können bis 24. Mai 2018 eingereicht werden.
Energiebesteuerung: Die Energiebesteuerungs-Richtlinie der EU (
2003/96/EG) ist seit 2004 in Kraft und wird heuer erstmals dahingehend geprüft, ob und ggf. in welchen Punkten eine Novelle der Richtlinie notwendig wäre. Geprüft wird so z.B. der Anpassungsbedarf für die Richtlinie im Hinblick auf die seit 2004 tatkräftig vorangetriebene Energiewende am EU-Binnenmarkt.
Besteht Novellierungsbedarf z.B. im Hinblick auf erneuerbare Energieträger? Im Fokus der EK-Umfrage steht dabei insbesondere das Funktionieren des Binnenmarktes in Sachen Energiebesteuerung.
Beiträge können bis 4. Juni 2018 eingereicht werden.
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