EU-Kommission schlägt Verbesserungen zum freien Warenverkehr vor

Erleichterungen für KMU und Verbesserungen beim Konsumentenschutz angestrebt

Der Inhalt der Vereinfachungsvorschläge wird im FactSheet der EK übersichtlich vorgestellt. © Europäische Union
Ende 2017 hat die Europäische Kommission zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt, mit denen kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ihre Produkte besser am gemeinsamen Binnenmarkt der EU verkaufen können sollen. Bei den Verordnungs-Vorschlägen geht es einerseits um Vereinfachungen und Erleichterungen für KMU und andererseits um die Stärkung der Kontrollbefugnisse nationaler Behörden und Ämter (darunter auch der Zoll) für die Aufrechterhaltung der hohen Konsumentenschutzstandards am EU-Binnenmarkt.

Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, bereits jetzt prinzipiell ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. Dieser Grundsatz sollte es Herstellern ermöglichen, ihre Produkte in der ganzen EU zu verkaufen, ohne dass weitere Anforderungen erfüllt werden müssen.

Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Hindernisse für Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen möchten: Insbesondere kleine und mittelgroße Betriebe sind hier häufig mit Hindernissen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten am gemeinsamen EU-Binnenmarkt konfrontiert.

Um den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf allen Seiten der EU-Binnengrenzen künftig auch in der Praxis schneller, einfacher und klarer wirken zu lassen, schlägt die EU-Kommission darum eine neue Verordnung vor, mit der die gegenseitige Anerkennung von Waren geregelt wird.

Unternehmen sollen so künftig bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einigen Jahren sicher sein können, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden können. Außerdem soll Europas KMU in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden, mit einer freiwilligen Erklärung nachzuweisen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Anforderungen in ihrem Land entsprechen: Auf dieser Grundlage sollen die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten künftig leichter beurteilen können, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewendet werden kann.

Ferner schlägt die EK ein Problemlösungsverfahren für die schnellere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden vor. Zusätzlich soll der Informationsaustausch auf Verwaltungsebene durch die Schulung und den Austausch von Beamten verstärkt werden, das Vertrauen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten soll so ausgebaut werden.

Im Hinblick auf den Konsumentenschutz hat die EK zudem einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem die Sicherheit von Produkten am EU-Binnenmarkt weiter gestärkt werden soll. Hintergrund der EU-Gesetzesinitiative ist, dass nach Einschätzung der EK auf dem EU-Markt nach wie vor zu viele unsichere und nicht konforme Produkte angeboten werden. So erfüllen bei Produktsicherheitsprüfungen 32 % der Spielzeuge, 58 % der elektronischen Geräte, 47 % der Bauprodukte und 40 % der persönlichen Schutzausrüstungen die Anforderungen der EU-Vorschriften in Bezug auf Sicherheit oder Verbraucherinformation nicht ausreichend. Dieser Umstand ist nicht nur dem Konsumentenschutz abträglich, sondern stellt für ordnungsgemäß handelnde Unternehmen zusätzlich einen Wettbewerbsnachteil dar.

Mit ihrem Entwurf für eine Verordnung über die Konformität und die Durchsetzung von Konsumentensicherheitsstandards will die EK zu einem faireren Wettbewerb am EU-Binnenmarkt beitragen. Hierfür soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden gefördert werden; der Austausch von Informationen über illegale Produkte und laufende Untersuchungen soll intensiviert werden; die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten sollen gemeinsam und wirksam gegen nicht konforme Produkte vorgehen können. Die von der EK vorgeschlagene Verordnung soll nationalen Behörden die Kontrolle von Importgütern zudem erleichtern. Im Hinblick auf Importe in die EU, die ca. 30 % der Waren am EU-Binnenmarkt ausmachen, schlägt die EK schließlich vor, Importgüter in den Häfen und an den Außengrenzen der EU künftig stärker zu kontrollieren.

Die beiden Verordnungsentwürfe werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat – der die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten versammelt - zur Beratung und Annahme übermittelt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen ist, gelten die Verordnungen direkt in allen EU-Mitgliedstaaten.

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