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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie können online verbreitete Desinformationen (Fake News) eingedämmt werden?

Die Phänomene Fake News und Desinformationen im Internet sieht die EU-Kommission mit tiefer Besorgnis, da sie den Ruf öffentlicher Institutionen, die Ergebnisse demokratischer Beratungen oder die Meinungsbildung in der Bevölkerung in Bezug auf wichtige öffentliche Politikbereiche wie Gesundheit, Umwelt, Einwanderung, Sicherheit, Wirtschaft oder Finanzen beeinträchtigen können. Obwohl dieses Phänomen nicht neu ist, scheint es heute weiter verbreitet und wirksamer als je zuvor, weil Nachrichten in sozialen Medien gepostet und von jedermann geteilt werden, sie sich sehr schnell online verbreiten und ohne weiteres globale Dimensionen annehmen können. Bei der Bekämpfung von Fake News müssen bei einem öffentlichen Eingreifen verschiedene Grundrechte und Grundsätze wie Meinungsfreiheit, Medienpluralismus und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf vielfältige und verlässliche Informationen gewahrt und gegeneinander abgewogen werden. Ziel dieser Konsultation ist es, die Meinungen aller Beteiligten in der EU über das Ausmaß des Problems und die Wirksamkeit der Maßnahmen einzuholen, die von der Branche bereits freiwillig ergriffen wurden, um die Verbreitung von Desinformationen im Internet zu verhindern, und die Gründe und Handlungsoptionen auf EU-Ebene und/oder auf nationaler Ebene besser zu verstehen.

Mit der EU-weiten Konsultation wendet sich die Europäische Kommission an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie an Medienvertreter, Journalisten, Experten und Organisationen.

Die Einreichfrist endet am 23. Februar 2018.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union

DIe Kommission hofft auch auf Anregungen von Experten, Journalisten und Organisationen. Hier geht es zum Fragebogen auf Deutsch. © Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel

Sind die EU-Vorschriften für Pflanzenschutzmittel und Pestizidrückstände noch zeitgemäß?

Mit ihrer EU-weiten Konsultation holt die Europäische Kommission Meinungen von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu ein, inwieweit die EU-Rechtsvorschriften über Pestizide und Pestizidrückstände gut funktionieren und wo es Nachbesserungsbedarf geben könnte. Die EU-Kommission erhofft sich Rückmeldungen über die Stärken und Schwächen der Rechtsvorschriften und Einschätzungen zu ihrer Bedeutung für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Das Inverkehrbringen eines Pestizids in der EU erfordert derzeit zwei Schritte: Zunächst muss der Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt werden. Anschließend kann der Hersteller eines Pestizids mit einem genehmigten Wirkstoff die Zulassung seines Produkts in einzelnen EU-Ländern beantragen. Parallel dazu werden von allen zuständigen Stellen (EU, Mitgliedstaaten, Regionen …) erforderlichenfalls Rückstandshöchstgehalte für das Pestizid festgesetzt. Für außerhalb der EU angebaute Pflanzen werden Rückstandshöchstgehalte auf Antrag festgesetzt. Die öffentliche Konsultation ist Teil einer umfassenderen Konsultationsstrategie, zu der auch Erhebungen bei Interessenträgern gehören, um die Ansichten von Organisationen der Interessenträger und von Behörden der Mitgliedsländer einzuholen.

Die Einreichfrist endet am 12. Februar 2018.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union


Konsultation über nachhaltiges Wachstum durch private Investitionen

Mit der EU-weiten Konsultation will die Europäische Kommission ein Meinungsbild dazu einholen, wie Vermögensverwalter und institutionelle Investoren ökonomische, soziale und staatliche Faktoren in Investitionsentscheidungen miteinbeziehen könnten.  Nach Einschätzung der EU-Kommission könnte Kapital effizienter verteilt werden, wenn so genannte Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt würden, anstatt lediglich die kurzfristigen finanziellen Erträge im Auge zu haben. Die Kommission erhofft sich Rückmeldungen dazu, wie privates Kapital für nachhaltige Investitionen mobilisiert werden kann, mit denen der Übergang zu einer möglichst emissionsarmen EU-Wirtschaft bewältigt sowie die Einhaltung der Klimaziele sicher gestellt werden kann. Die EU wird auch weiterhin ihre führende Rolle wahrnehmen, um ein Finanzsystem zu schaffen, das nachhaltiges Wachstum fördert.

Die Einreichfrist endet am 22. Jänner 2018.

Hier geht es zum Fragebogen auf Deutsch. © Europäische Union

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