EU-Flash Nr. 282 vom 14. März 2024

EU-Förderung für Städte- und Gemeindepartnerschaften & für Projekte zum Europäischen Geschichtsbewusstsein

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EU-Förderung für Städte- und Gemeindepartnerschaften

Bei diesem Call geht es grundsätzlich um die Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern, was den kulturellen und sprachlichen Reichtum Europas betrifft und um die Förderung von gegenseitigen Verständnis und Respekt durch die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität.


Projekte können sich mit folgenden Themen befassen

  • Solidarität als gemeinsamer Wert und Basis des EU-Integrationsprozesses;
  • Europaskeptizismus als Herausforderung;
  • Stärkung der Zugehörigkeit zu Europa;
  • Stärkung des sozialen und politischen Zusammenhalts.


Teilnahmevoraussetzungen

Einreichung durch eine Partnerschaft bestehend aus mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern (wobei Projektaktivitäten in einem davon umzusetzen sind). Diese müssen Städte oder Gemeinden sein, können aber auch andere Verwaltungsebenen oder öffentliche oder private Organisationen ohne Erwerbszweck sein, welche lokale Behörden vertreten („letter of intent“ zur Übertragung erforderlich).

Finanzierungshöhe

Die maximale EU-Finanzierung beträgt ca. 50 Tsd. EUR, wobei der Anteil der EU-Kofinanzierung 90 % beträgt. Es kommt eine Pauschalfinanzierung zur Anwendung.

Einreichfrist

Projekte können bis 19. September 2024 eingereicht werden.

Kontakt für Rückfragen:
ernst.holzinger@bka.gv.at

TIP
P:CERV-Newsletter abonnieren und bei Beratungsterminen bequem per E-Mail auf demLaufenden sein.


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Projekte zum Europäischen Geschichtsbewusstsein

Förderfähig sind Vorhaben zu den Themen
  • Demokratischer Übergang, (Wieder-)Aufbau und Stärkung der Gesellschaft auf Grundlage von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten;
  • Stärkung des Gedenkens an den Holocaust sowie an Genozid, Kriegsverbrechen und an andere Verbrechen gegen die Menschheit;
  • Migration, Entkolonialisierung und multikulturelle Gesellschaften sowie
  • das Zusammenwachsen der EU (Europäische Integration) und ihre Errungenschaften.


Teilnahmevoraussetzungen

  • Grundsätzlich müssen sich mindestens zwei Organisationen zu einem Konsortium zusammenschließen.
  • Die Koordination muss entweder von einer öffentlichen Stelle oder von einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck oder von einer internationalen Organisation wahrgenommen werden.
Das Konsortium kann sowohl national als auch transnational zusammengesetzt sein, wobei zu Letzterem sehr angeraten wird.

Finanzierungshöhe

Eingereicht werden können Vorhaben, die eine Mindestförderhöhe von 50.000 EUR erreichen, wobei der Anteil der EU-Kofinanzierung 90 % beträgt.

Einreichfrist

Projekte können bis 6. Juni 2024 eingereicht werden.

Kontakt für Rückfragen:
ernst.holzinger@bka.gv.at
TIPP:CERV-Newsletter abonnieren und bei Beratungsterminen bequem per E-Mail auf dem Laufenden sein.


Gewusst wie!

Wer sich für das CERV-Programm interessiert und eine Projektidee hat, muss nicht lange suchen:
die nationale CERV-Kontaktstelle berät fachkundig und unkompliziert.

Gewusst wo!

Infos zu Beratungsterminen, Antragsfristen und Call-Typen sind für alle interessierten Salzburgerinnen und Salzburger auf 1 Klick verfügbar www.salzburg.gv.at/eu-calls