Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden für die EU-Wahl automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, andere EU-Bürgerinnen und -bürger müssen bei ihrer Wohnsitzgemeinde bis 26. März die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragt haben, Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum 25. April.