Staatsziele in der Landesverfassung

1999 wurde die Salzburger Landesverfassung um einen Staatsziele-Katalog erweitert

Aufgabe des Landes ist es, für eine geordnete Gesamtentwicklung des Landes zu sorgen, die den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnissen seiner Bevölkerung auch in Wahrnehmung der Verantwortung für künftige Generationen Rechnung trägt.

​Staatsziele in der Landesverfassung

Artikel 10 L-VG 1999 trifft noch die grundsätzliche Anordnung für die Salzburger Landespolitik, dass jedes in den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes fallende staatliche Handeln die Freiheit und Würde des Menschen sowie seine freie Entfaltung in der Gemeinschaft zu respektieren, die Verantwortung aller für die Notwendigkeiten der Gemeinschaft zu berücksichtigen und die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz, der Verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel, der sozialen Gerechtigkeit sowie von Treu und Glauben zu achten hat. Ebenso sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.

In diesem Sinn sind Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere:

Leistungsfähige Wirtschaft und gute Arbeitsmöglichkeiten
Schaffung und Erhaltung der Grundlagen für eine leistungsfähige Wirtschaft und für quantitativ ausreichende und qualitativ gute Arbeitsmöglichkeiten, insbesondere durch Vorsorge für eine hochwertige Infrastruktur

Anerkennung und Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft
Anerkennung und Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft als Garantin für natürliche Ausgangsprodukte zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sowie als Wahrerin und Pflegerin der Kulturlandschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen

Schaffung und Erhaltung von angemessenen Wohnverhältnissen
Schaffung und Erhaltung von angemessenen Wohnverhältnissen

Bewahrung der natürlichen Umwelt und einer vielfältigen Landschaft
Bewahrung der natürlichen Umwelt und der Landschaft in ihrer Vielfalt und als Lebensgrundlage für den Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor nachteiligen Veränderungen und die Erhaltung besonders schützenswerter Natur in ihrer Natürlichkeit

Schutz des Klimas
Schutz des Klimas, insbesondere durch Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung des Ausstoßes von klimarelevanten Gasen und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien

Wasser als natürliche Lebensgrundlage
Nachhaltige Sicherung des Wassers als natürliche Lebensgrundlage, der Schutz strategisch wichtiger Wasserressourcen zur Vorsorge für kommende Generationen und die Sicherung der Versorgung insbesondere der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen

Achtung und Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe
Achtung und der Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebewesen

Gesundheit und Pflege
Bestehen von angemessenen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Bildung, Kultur und Wissenschaft
Bestehen von bestmöglichen Bildungseinrichtungen, die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Kunst und Kultur unter Respektierung deren Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt, die Bewahrung erhaltenswerter Kulturwerte sowie die Ermöglichung der Teilhabe aller Interessierten an Bildung und am kulturellen Leben

Sicherstellung eines menschenwürdiges Lebens
Sicherstellung der zur Führung eines menschenwürdigen Lebens notwendigen Grundlagen für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen

Unterstützung alter und behinderter Menschen
Unterstützung von alten und behinderten Menschen und das Bemühen um Lebensbedingungen, die den Bedürfnissen dieser Menschen entsprechen

Sicherung der Kinder- und Jugendrechte
Sicherung der Kindern und Jugendlichen zukommenden Rechte auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Fürsorge und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Ausbeutung und auf kindgerechte Beteiligung entsprechend dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Bei allen Maßnahmen des Landes, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen

Anerkennung der Familie und eine kinderfreundliche Gesellschaft
Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft

Chancengleichheit und Gleichberechtigung
Schaffung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen

Sonntag als arbeitsfreier Tag
Grundsätzliche Anerkennung und Erhaltung der Sonntage als Tage der Arbeitsruhe