Förderungen im Bereich Generationen

Die übergeordneten Förderziele des Referats 2/06-Jugend, Familie, Integration, Generationen sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen. Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

  • Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen
  • Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen
  • Abbau von strukturellen Hürden
  • Lobbying-Arbeit

Ziele Generationen
  • Seniorinnen und Senioren über die SeniorInnenorganisationen soziale Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben sowie die Inanspruchnahme eines umfassenden Beratungsangebotes durch die SeniorInnenorganisationen zu ermöglichen.
  • Organisationen bei Projekten und Veranstaltungen für und mit Seniorinnen und Senioren zu unterstützen.
Inhalt
  • Jahresförderung der Mitgliedsorganisationen des Sbg. Seniorenbeirates und der SeniorInnenclubs
  • Förderung sozialer Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben
  • Beratungen in SeniorInnenangelegenheiten
  • Durchführung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich der SeniorInnenarbeit.
Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt

Als Seniorinnen und Senioren gelten Frauen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr

Wer kann um eine Förderung ansuchen? ​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
Was wird gefördert?​Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten

Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …

Was ist zu beachten?

​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.

Wie reiche ich eine Förderung ein?
​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").
​Wie weise ich die Verwendung der Förderung nach?
​Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
 
zu den Formularen
Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung: