EU-Flash Nr. 97 vom 12. Dezember 2019

Erasmus+-Call fördert länderübergreifende Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung

Stichtag für die Einreichung von Projektanträgen ist der 21. April 2020.

Im Zuge des aktuellen Erasmus+-Calls für Maßnahmen im Rahmen der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen), der von der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) betreut wird, können Vorhaben gefördert werden, die als länderübergreifende Kooperationsprojekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung unter der Federführung hochrangiger Behörden in den Programmländern durchgeführt werden. Förderfähig sind Vorschläge zu den folgenden Themen:
  • Digitale Bildung und Kompetenzen sowie Lehre und Lehrkräfte („Los 1“),
  • Finanzierungsmechanismen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung, einschließlich ähnlicher Regelungen wie die individuellen Lernkonten („Los 2“),
  • Strategien und Verfahren zur Unterstützung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens („Los 2“).
Antragsberechtigt sind Ämter und Behörden sowie öffentliche sowie private Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder anderen einschlägigen Bereichen tätig sind (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Informations- oder Beratungsdienste, Behörden, Agenturen oder Stellen, die für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Qualitätssicherung, Anerkennung und/oder Validierung zuständig sind; Berufsberatungseinrichtungen, Handelskammern, Geschäfts- und Sozialpartner, Handelsorganisationen, zivilgesellschaftliche, kulturelle Organisation oder Sportorganisationen, Evaluierungsstellen bzw. Forschungseinrichtungen sowie Medien).

Im Einzelnen sollen mit den Projekten folgende Ziele erreicht werden:
  • Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit, um die Verbesserung der Systeme und die Innovation in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung zu fördern,
  • Verbesserung der Erhebung und Analyse wesentlicher Daten, um die erfolgreiche Umsetzung innovativer Maßnahmen zu gewährleisten,
  • Förderung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit innovativer Maßnahmen.


Für die Beantragung der Mittel ist die Bildung einer Projektpartnerschaft notwendig

Die Projektpartnerschaft muss sich aus mindestens vier Einrichtungen zusammensetzen, die drei verschiedene Programmländer vertreten. Im Einzelnen müssen die folgenden Einrichtungen beteiligt sein:
  • mindestens drei Behörden (Ministerien oder vergleichbare Einrichtungen) in drei unterschiedlichen Programmländern, darunter mindestens eine Behörde in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, und
  • mindestens eine öffentliche oder private Einrichtung mit Fachkenntnissen im Bereich der Analyse und der Evaluierung der Auswirkungen politischer Maßnahmen („Forschungseinrichtung“). Diese Einrichtung ist für die methodischen Aspekte und die Feldversuchsprotokolle verantwortlich. An der Partnerschaft kann mehr als eine solche Einrichtung beteiligt sein, sofern die Arbeiten koordiniert und abgestimmt werden.
Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 14 Mio. EUR zur Verfügung, die wie folgt zugewiesen werden:
  • „Los“ 1: 12 Mio. EUR sowie „Los“ 2: 2 Mio. EUR
Der finanzielle Beitrag der EU ist auf höchstens 75 % der gesamten förderfähigen Projektkosten beschränkt. Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 2 Mio. EUR.

Brexit-Info: Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich müssen beachten, dass die Förderkriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Tritt das Vereinigte Königreich während der Laufzeit der Finanzhilfe aus der EU aus, ohne eine Vereinbarung mit der EU zu treffen, die insbesondere sicherstellen würde, dass britische Antragsteller weiterhin förderfähig sind, wird die Zahlung von EU-Mitteln an sie eingestellt (wobei jedoch die Teilnahme am Projekt nach Möglichkeit fortgeführt werden können sollte).

Kontakt für Rückfragen: EACEA-Policy-Support@ec.europa.eu

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