EU-Flash Nr. 91 vom 11. November 2019

ESF-Call aus Salzburg: Arbeitsmarktintegration

Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen bzw. Projektanträgen - Europäischer Sozialfonds-ESF Operationelles Programm "Beschäftigung Österreich 2014-2020".
Einreichungen sind bis 14. November 2019 möglich.

Casemanagement für arbeitslose, armutsgefährdete Personen mit nicht-deutscher Erstsprache zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration mit Fokus auf Mangelberufe

Die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund aller Herkunftsgruppen am österreichischen Arbeitsmarkt nahm zw. 2013 und 2018 zu. Dennoch ist deren Arbeitslosigkeit 2018 deutlich höher und die Erwerbsintegration, insbesondere von Frauen aus manchen Herkunftsgruppen, deutlich niedriger.
Bis zum 14. November 2019 können interessierte Förderwerber bzw. Förderwerberinnen Anträge für ein neues Projekt einreichen, welches diese Thematik behandelt. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS. Eine Registrierung für die Datenbank ist zwingend notwendig.
Zielgruppe des Projektes bilden arbeitslose, armutsgefährdete Personen mit nicht-deutscher Erstsprache, vorzugsweise Frauen, mit Wohnsitz im Land Salzburg.
Die Maßnahme soll der Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration mit Fokus auf Mangelberufe dienen. Gegenstände der Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können je nach Bedarfslage u. a., die Erarbeitung aussagekräftiger Perspektivenpläne je nach individuellem Bedarf, Beratung in Arbeits-/Ausbildungsangelegenheiten, individuelle Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt (z. B. Förderungen) und der Aufbau von Betriebskontakten für Arbeitstraining/Erprobung/Vermittlung sein.
Das Projekt soll einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einen Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und einen Beitrag zur Sicherstellung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung leisten.
Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Februar 2020 und endet spätestens am 31.Dezember 2022. Das Budget beträgt 900.000 EUR für die Projektkosten.

Auswahlverfahren

Alle rechtzeitig eingelangten Anträge werden von der Arbeitsgruppe „Armutsbekämpfung und Soziale Eingliederung“ bewertet, sofern diese die Formalkriterien erfüllen und vollständig eingereicht werden. Die maximale Seitenanzahl beträgt 30, exkl. Anhänge. Die Projektwerber werden voraussichtlich am Dienstag, 19.11.2019 von 10-12 Uhr, zu einer Konzeptpräsentation eingeladen. Die Bewertung erfolgt durch eine fachkundige Bewertungskommission und anhand der vergebenen Punkte ergibt sich eine Reihung der Anträge und damit jenes Projekt, welches zur Umsetzung vorgeschlagen wird.
Kontakt für Rückfragen: Peter Tischler, E-Mail peter.tischler@salzburg.gv.at (Anfragen werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen). Eingereichte Fragen und deren Beantwortung werden hier publiziert.

© ESF / Land Salzburg

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