Inhalt
Am 3.
Juni 2020 um 13.00 Uhr startet die vierte und letzte Antragsrunde für Wifi4EU, mit der Gemeinden und Vereinigungen, die von Gemeinden gebildet werden
und für ihre Mitglieder handeln, ihre Bewerbung für einen Wifi4EU-Voucher (d. h.
ein Wifi4EU-Gutschein) für kostenlose WLAN-Hotspots aktivieren können.
COVID-19: Vierte
Antragsrunde wurde bis jetzt verschoben
Ursprünglich
sollte der letzte Wifi4EU-Call am 17. März 2020 starten. Um die Gemeinden
jedoch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Erregers
COVID-19 zu entlasten, wurde die Online-Antragsrunde verschoben.
COVID-19: Umsetzungsfrist
wurde verlängert
Den Antrag richtig
vorbereiten
Die Bewerbung
für einen Wifi4EU-Gutschein ist bis 4. Juni
2020, 17.00 Uhr, möglich. Voraussetzung ist eine gültige Registrierung
der Gemeinde am Wifi4EU-Portal.
Gemeinden, die sich bereits registriert haben, können ihre Registrierung erneut
aktivieren bzw. benützen. Wer jedoch bereits erfolgreich war und einen Wifi4EU-Gutschein
erhalten hat, kann sich nicht erneut bewerben. Weitere Tipps für das
Antragsverfahren stellt die EU-Kommission online zur
Verfügung.
Bisher 24 Gemeinden in Salzburg erfolgreich
Salzburgs
Gemeinden haben sich bei den seit Herbst 2018 durchgeführten Antragsrunden für
Wifi4EU stets aktiv beworben. Von Salzburgs 119 Gemeinden waren im ersten, zweiten
und dritten Call 24 Gemeinden (13+5+6) (Gesamtförderung 360.000 Euro)
erfolgreich. Beim ersten Call hat Salzburg im Vergleich zur Anzahl der
Gemeinden mit knapp 11 % an positiven Förderzusagen (195.000 Euro) den
besten Wert in Österreich erzielt.
Vergabekriterien für Wifi4EU-Gutscheine
Unter
den Bewerbern werden nach dem "First Come, First Served"-Prinzip in
der jetzt bevorstehenden Antragsrunde EU-weit 947 WiFi4EU-Gutscheine im
Wert von je 15.000 Euro vergeben, die die Ausrüstungs- und
Installationskosten von WLAN-Hotspots in öffentlichen Bereichen der Gemeinden
abdecken sollen, die noch nicht mit einem kostenlosen WLAN-Hotspot ausgestattet
sind. Neben dem "First Come, First Served"-Prinzip gilt für die Vergabe
der Voucher das Prinzip der Sicherstellung, dass alle Mitgliedstaaten von einem
Mindestbetrag an Gutscheinen profitieren können.
Gemeinden,
die einen Wifi4EU-Gutschein erhalten, sollten die Konnektivität
(Internet-Abonnement) und die Wartung der Geräte bezahlen, um eine kostenlose
und hochwertige WLAN-Verbindung für mindestens drei Jahre zu bieten.
Nach
Erhalt eines Gutscheins können die Gemeinden die "Zentren des öffentlichen
Lebens" auswählen, in denen die WiFi4EU-Hotspots installiert werden
sollen. Die WiFi4EU-Gutscheine können auch verwendet werden, um ein
höherwertiges Projekt teilweise zu finanzieren.
Die Chance nützen
Die
aktuelle Ausschreibungsrunde ist die letzte von insgesamt vier
Ausschreibungsrunden. Häufig
gestellte Fragen und Antworten stellt die EU-Kommission auf der Wifi4EU-Seite
auch auf Deutsch zur
Verfügung.
Kontakt
für Rückfragen:
Fabian
Prudky
Breitbandkoordinator, Land Salzburg
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