EU-Flash Nr. 105 vom 4. März 2020

Jetzt beantragen: Wifi4EU - Gratis-WLAN in Gemeinden

Letzte Antragsrunde für Wifi4EU-Voucher startet am 17. März 2020 um 13.00 Uhr

ACHTUNG - wichtiger Hinweis: Diese Antragsrunde wird bis auf Weiteres verschoben, um die Verwaltungen in den Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Erregers COVID-19 zu entlasten

© Europäische Union / EK
ACHTUNG - wichtiger Hinweis:
Diese Antragsrunde wird bis auf Weiteres verschoben, um die Verwaltungen in den Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Erregers COVID-19 zu entlasten.
Der neue Antragstermin wird zeitnah per EU-Flash bekannt gegeben.
Aktualisiert am 16. März 2020.
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Am 17. März 2020 um 13.00 Uhr startet die nächste Antragsrunde für Wifi4EU, mit der Gemeinden und Vereinigungen, die von Gemeinden gebildet werden und für ihre Mitglieder handeln, ihre Bewerbung für einen Wifi4EU-Voucher für kostenlose WLAN-Hotspots aktivieren können.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung der Bewerbung, die bis 18. März 2020, 17.00 Uhr möglich ist, ist die vorherige Registrierung der Gemeinde am Wifi4EU-Portal. Gemeinden, die sich bereits registriert haben, können ihre Registrierung erneut aktivieren bzw. benützen. Weitere Tipps für das Antragsverfahren stellt die EU-Kommission online zur Verfügung.

Salzburgs Gemeinden haben sich bei den seit Herbst 2018 durchgeführten Antragsrunden für Wifi4EU stets aktiv beworben. Von Salzburgs 119 Gemeinden waren im 1., 2. und dritten Call 24 Gemeinden (13+5+6) (Gesamtförderung 360.000 Euro) erfolgreich. Beim ersten Call hat Salzburg im Vergleich zur Anzahl der Gemeinden mit knapp 11 % an positiven Förderzusagen (195.000 Euro) den besten Wert in Österreich erzielt.
Unter den Bewerbern werden nach dem "First Come, First Serve"-Prinzip in der jetzt bevorstehenden Antragsrunde EU-weit 947 WiFi4EU-Gutscheine im Wert von je 15.000 Euro vergeben, die die Ausrüstungs- und Installationskosten von WLAN-Hotspots in öffentlichen Bereichen der Gemeinde abdecken sollen, die noch nicht mit einem kostenlosen WLAN-Hotspot ausgestattet sind. Neben dem "First Come, First Serve"-Prinzip gilt für die Vergabe der Voucher das Prinzip der Sicherstellung, dass alle Mitgliedstaaten von einem Mindestbetrag an Gutscheinen profitieren können.

Gemeinden, die einen Gutschein erhalten, sollten die Konnektivität (Internet-Abonnement) und die Wartung der Geräte bezahlen, um eine kostenlose und hochwertige WLAN-Verbindung für mindestens 3 Jahre zu bieten.
Nach Erhalt eines Gutscheins können die Gemeinden die "Zentren des öffentlichen Lebens" auswählen, in denen die WiFi4EU-Hotspots installiert werden sollen. Die WiFi4EU-Gutscheine können auch verwendet werden, um ein höherwertiges Projekt teilweise zu finanzieren.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist die letzte von insgesamt vier Ausschreibungsrunden.

Während der gesamten Laufzeit der Initiative kann jede Gemeinde nur einen einzigen Gutschein einsetzen. Daher dürfen Gemeinden, die im Rahmen einer früheren Aufforderung für einen Gutschein ausgewählt wurden, bei der jetzt laufenden Aufforderung nicht mehr mitmachen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten stellt die EU-Kommission auf der Wifi4EU-Seite auch auf Deutsch zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen:
Fabian Prudky
Breitbandkoordinator