EU-Flash Nr. 102 vom 19. Februar 2020

EU-Preis für innovative Unternehmerinnen 2020: jetzt bewerben!

Im Rahmen des Horizon-2020-Projekts wird heuer zum 7. Mal der EU-Preis für innovative Unternehmerinnen vergeben. Ausgezeichnet werden vier Frauen, die erfolgreiche Unternehmen gestartet und eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht haben.

© Europäische Union / EK
​Der EU-Preis für innovative Unternehmerinnen wurde gegründet, um auf die kreativen und innovativen Fähigkeiten von Frauen hinzuweisen und erfolgreiche europäische Unternehmerinnen gesellschaftlich sichtbar zu machen.

Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bahnbrechende Innovation: Das von der Bewerberin gegründete oder mitgegründete Unternehmen bietet eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Produkt an.
- Bedeutung: Die Dienstleistung oder das Produkt widmet sich einem gesellschaftlichen Problem oder einer Herausforderung und zeichnet sich durch einen bedeutenden Nutzen für Gesellschaft und Wirtschaft aus.
- Inspiration: Die Bewerberin zeigt Führungsqualitäten, hat auf dem Weg zum Erfolg ihrer Firma eine maßgebliche Rolle gespielt und ist damit eine Inspiration für andere.
Insgesamt werden vier Unternehmerinnen ausgezeichnet. Drei Preisträgerinnen erhalten je 100.000 EUR. Ein vierter Preis über 50.000 EUR wird an eine aufstrebende Unternehmerin im Alter von 35 Jahren oder jünger vergeben.

Anträge können bis 21. April 2020 (17.00 Uhr Brüsseler Zeit) über das Online-Bewerbungssystem eingereicht werden. Das Antragsformular steht in englischer Sprache zur Verfügung.


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