Inhalt
Der Fokus der Ausschreibung liegt auf Kooperationsprojekten, die aufstrebende Musikerinnen und Musiker mit Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Komposition und Produktion zusammenbringen.
Anträge auf Förderung können von Konsortien eingereicht werden, die aus mindestens zwei Organisationen bestehen. Förderbare Institutionen können privat oder öffentlich sein, Universitäten, kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) oder Organisationen ohne Gewinnstreben (Non-profit-Sektor). Ein Projekt eines solchen Konsortiums sollte mindestens 20 Musikschaffende einbeziehen und mindestens zwei der folgenden Ziele abdecken:
Entwicklung von Co-Creation and Co-Production Skills
Entwicklung von Story-Telling Skills
Training und Vernetzung von Musikschaffenden in den Bereichen Filmmusik, TV, Werbung, Theater und visuelle Performance
Coaching, Persönlichkeits- und Karriereentwicklung für Musikschaffende
Förderung des Verständnisses für Copyright und Lizenzen
Pro Projekt beträgt die maximale Fördersumme 500.000 EUR. Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten können übernommen werden. Das Gesamtbudget der Ausschreibung beläuft sich auf
5 Mio. EUR.
Anträge können bis 30. März 2020 (13.00 Uhr MESZ) über das
Online-Bewerbungssystem eingereicht werden. Das Antragsformular steht in englischer Sprache zur Verfügung.
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