Web Accessibility Richtlinie

Seit dem Jahr 2018 müssen öffentliche Stellen neue Regeln für die Barrierefreiheit ihrer Internet-Seiten einhalten. Diese Regeln stehen in der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Internet-Angeboten öffentlicher Stellen.

Barrierefreiheit von Internet-Angeboten bedeutet zum Beispiel,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift größer und kleiner einstellen können,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift gut vom Hintergrund unterscheiden können,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Bilder gut erkennen können.
Außerdem sollen die Texte auf den Internet-Seiten verständlich geschrieben sein.
Und die einzelnen Themen auf einer Internet-Seite sollen übersichtlich geordnet sein.

Die neuen Regeln gelten für alle Staaten in der Europäischen Union.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien müssen die einzelnen Mitglieds-Staaten mit eigenen Gesetzen regeln.
Deshalb müssen die Regeln auch im Land Salzburg umgesetzt werden.
Die Regeln stehen im Salzburger Behindertengesetz Nr. 82 / 2018 im § 4c und § 15 b (c).
Ein Gesetz ist oft in Paragraphen eingeteilt. Das Zeichen für Paragraph: §.