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Barrierefreiheit von Internet-Angeboten bedeutet zum Beispiel,
- dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift größer und kleiner einstellen können,
- dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift gut vom Hintergrund unterscheiden können,
- dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Bilder gut erkennen können.
Außerdem sollen die Texte auf den Internet-Seiten verständlich geschrieben sein.
Und die einzelnen Themen auf einer Internet-Seite sollen übersichtlich geordnet sein.
Die neuen Regeln gelten für alle Staaten in der Europäischen Union.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien müssen die einzelnen Mitglieds-Staaten mit eigenen Gesetzen regeln.
Deshalb müssen die Regeln auch im Land Salzburg umgesetzt werden.
Die Regeln stehen im Salzburger Behindertengesetz Nr. 82 / 2018 im § 4c und § 15 b (c).
Ein Gesetz ist oft in Paragraphen eingeteilt. Das Zeichen für Paragraph: §.