Fachkräfte in der Kinderbildung und -betreuung/Arbeiten mit ausländischen Ausbildungen/Diplomanerkennungen

Als pädagogische Fachkraft kann in institutionellen Einrichtungen nur eingesetzt werden, wer eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann. Dies wird als „reglementierter Beruf“ bezeichnet. Es gibt unterschiedliche Vorschriften, welche Ausbildung man haben muss für den Einsatz in:
- Kleinkindgruppen (KKG),
- alterserweiterten Gruppen (AEG),
- Kindergartengruppen (KGG),
- Schulkindgruppen (SchKG) und
- Hortgruppen (HG)

Als pädagogische Fachkraft mit österreichischem Abschluss können eingesetzt werden:

ElementarpädagogInnen: in KKG, AEG, KGG und SchKG, bei Fachkräftemangel auch im Hort (allerdings immer nur für 1 Jahr);

HortpädagogInnen: in KKG, AEG, KGG, SchKG und HG;

Personen mit Bachelor in Pädagogik, Psychologie, Soziale Arbeit: In KKG, AEG und SchKG; bei Fachkräftemangel auch in KGG und in HG (allerdings jeweils nur für die Dauer des Kinderbetreuungsjahres);

Diese Personen müssen eine 4-wöchige Praxiszeit aufweisen, andernfalls kann für den ersten Monat nur ein Einsatz als Zusatzkraft erfolgen. Ab Aufnahme der Tätigkeit ist ehestmöglich eine Zusatzschulung im Ausmaß von 50 Stunden beim ZEKIP (Zentrum für Kindergartenpädagogik, Land Salzburg) zu besuchen, sofern nicht die Studienergänzung Elementarpädagogik absolviert wurde. Die Anmeldung zur 50 Stunden Zusatzschulung muss mit Vertragsabschluss erfolgen.

Personen mit Abschluss „Frühe Kindheit": in KKG; bei Fachkräftemangel auch in AEG und KGG (allerdings jeweils nur für die Dauer des Kinderbetreuungsjahres);

Erzieher, Lehrer und Personen mit Diplom in Sozialpädagogik (BASOP): in KKG, AEG, SchuKG, HG; bei Fachkräftemange können diese auch In KGG arbeiten. In diesem Fall ist ehestmöglich die Zusatzschulung im Ausmaß von 50 Stunden beim ZEKIP (Zentrum für Kindergartenpädagogik, Land Salzburg) zu besuchen. Die Anmeldung zur 50 Stunden Zusatzschulung muss daher mit Vertragsabschluss erfolgen.

Personen mit Matura mit Abschluss „Freizeitpädagogik": in SchKG; bei Fachkräftemangel auch in HG (allerdings jeweils nur für die Dauer des Kinderbetreuungsjahres).

Fachkräfte mit ausländischem Abschluss:

Personen mit ausländischen Abschlüssen müssen jedenfalls

  1. Deutschniveau C1 aufweisen; aufgrund des derzeitigen Mangels reicht für höchstens 1 Jahr das Niveau B2; dazu müssen begleitend Sprachkurse zur Erlangung des Niveaus C1 besucht werden;
  2. ehestmöglich ab Aufnahme der Tätigkeit beim ZEKIP (Zentrum für Kindergartenpädagogik, Land Salzburg) eine Zusatzschulung im Ausmaß von 50 Stunden besuchen; die Anmeldung hat somit mit Abschluss des Dienstvertrags zu erfolgen.

ElementarpädagogInnen und HortpädagogInnen mit ausländischen Abschlüssen brauchen eine Anerkennung.
- Für die Anerkennung von Ausbildungen aus dem EU-Raum, aus dem EWR und der Schweiz müssen von der Salzburger Landesregierung anerkannt werden. Dafür ist beim Land Salzburg einen Antrag auf Anerkennung in der Kinderbetreuung stellen (Formular Antrag auf Anerkennung als (sonder-)pädagogische Fachkraft).

- Für die Anerkennung von Ausbildungen außerhalb von EU-Raums, EWR und er Schweiz ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zuständig. Kontaktperson ist
ADir. Harald Ottmann,
Abteilung III/1, Zi. 316, Freyung 1,
1010 Wien,
Tel.: +43 1 53120-2835, E-Mail: harald.ottmann@bmbwf.gv.at.

Eine Ausnahme bilden Personen mit deutschem Abschluss als „staatlich anerkannter Erzieher". Sie sind von Gesetzes wegen anerkannt, brauchen also keine gesonderte Anerkennung.

Personen mit ausländischem Bachelor in Pädagogik, Psychologie, Soziale Arbeit müssen bei ENIC/NARIC einen Antrag auf Bewertung ihres Studiums stellen; wird ihr Studium als dem österreichischen Abschluss „entsprechend" eingestuft, können sie wie Personen mit dem entsprechenden österreichischen Abschluss als Fachkraft eingesetzt werden. Informationen dazu finden sich auf Ansprechpersonen (bmbwf.gv.at)

Lehrer mit ausländischem Abschluss können bei der Bildungsdirektion Salzburg um Anerkennung ansuchen. Sind sie anerkannt, können sie - wie Personen mit inländischem Lehramtsabschluss - in KKG, AEG, SchuKG und HG als Fachkraft arbeiten. Bei Fachkräftemangel können sie auch in KGG eingesetzt werden.

Ohne Anerkennung durch die Bildungsdirektion können sie, sofern ENIC/NARIC ihr Studium als einem österreichischen Lehramtsstudium „entsprechend" einstuft, in SchKG und HG als Fachkraft arbeiten. Derzeit (nach der jetzigen Gesetzeslage bis einschließlich Kinderbetreuungsjahr 2024/2025) können Lehrer mit einer entsprechenden Bewertung von ENIC/NARIC auch in Kleinkindgruppen, AEG und Kindergartengruppen arbeiten.