Internationalisierung von Salzburger Unternehmen

(ausgelaufen mit 31.12.2015)


Was wird gefördert?

Grundsätzlich können im Rahmen dieser Förderungsaktion alle Vorhaben gefördert werden, die darauf abzielen, ein neues oder ein bestehendes Produkt auf einem neuen Markt zu lancieren.

Beispielsweise können folgende externe Kosten der Internationalisierung gefördert werden:

  • Kooperations- oder Markterkundungsreisen, direkte Betriebsbesuche
  • Teilnahme an "Wirtschaftsmissionen" der Außenwirtschaft Austria
  • Teilnahme an internationalen Messen/Ausstellungen
  • Qualifizierung mit unmittelbaren Wertschöpfungs- und Höherqualifizierungseffekten für den Salzburger Unternehmensstandort
  • Inanspruchnahme von Leistungen wie etwa Rechtsberatung, Marktstudien, Machbarkeitsstudien
  • Erstellung eines Geschäftsplanes für die Weitergabe an potenzielle Partner
  • Erstellung von Präsentationsunterlagen zur Unterstützung des Geschäftsplanes
  • Beauftragung von Übersetzungen von Unterlagen

Weitere Angaben zu den grundsätzlich förderbaren bzw. nicht förderbaren projektbezogenen Kosten sind in den Richtlinien unter Punkt 3.2. zu finden.

Warum wird gefördert? Ziel dieser Förderungsaktion ist es, Salzburger Unternehmen dazu zu motivieren, die letzten Hürden für den Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen zu überwinden. Die Förderungsaktion soll ein Anreizinstrument sein, sowohl für Unternehmen die erstmals einen ausländischen Markt bearbeiten möchten als auch für bereits erfolgreich exportierende Unternehmen, die zusätzlich neue, insbesondere weiter entfernte, stark wachsende Märkte erschließen möchten.
Wer wird gefördert?

Förderungsempfänger können folgende Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind:

  • sachgüterproduzierende Unternehmen der Sparte Gewerbe und Handwerk oder der Sparte Industrie
  • Unternehmen, die produktionsbezogene und technologieorientierte Dienstleistungen erbringen, die Mitglieder der Sparten Gewerbe und Handwerk, Industrie, Information und Consulting sind
Wie wird gefördert?

Wesentlich zur Antragstellung ist ein "Internationalisierungs-Aufbauplan", in dem der inhaltliche und zeitliche Ablauf der Maßnahmen zur Realisierung des Internationalisierungsvorhabens dargestellt wird und in dem ein messbares Internationalisierungsziel definiert wird.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses:

  • Ein Bonus in der Höhe von 5 % der förderbaren Projektkosten bzw. 4.000 Euro kann gewährt werden, wenn das antragstellende Unternehmen eine der folgenden umweltrelevanten Zertifizierungen für seinen Standort bzw. das für den Export in Betracht gezogene Produkt nachweisen kann (wobei im Einzelfall auch gleichwertige Nachweise anerkannt werden können):
    • ISO 14001 (Umweltmanagementsystem),
    • ISO 26001 (Wirtschaftsethik – CSR),
    • ISO 50001 (Energiemanagement),
    • EMAS (europäisches Umweltmanagement),
    • Österreichisches Umweltzeichen.
  • Die Förderung beträgt 25% der förderbaren Kosten. Der Zuschuss ist mit 20.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
  • Für Unternehmen, die erstmalig internationalisieren, kann die Förderquote um 10% bzw. den Betrag von 8.000 Euro erhöht werden, sodass die Förderung 35% der förderbaren Kosten bzw. 28.000 Euro betragen kann.

Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Zur Beurteilung dieses Beitrages werden folgende Förderungskriterien herangezogen:

  • Erwartete Wirkung des Projektes auf die Produktionswertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit bzw. Innovationsfähigkeit des Unternehmens
  • Unternehmerisches Potential zur erstmaligen oder weiteren Etablierung internationaler Geschäftsbeziehungen auf dem angesprochenen Auslandsmarkt

Erwartete Wertschöpfungs- und positive Effekte für die Salzburger Wirtschaft (z.B. Zulieferaufträge)

Wann wird gefördert?

Vorhaben können ab einem Volumen von 10.000 Euro (netto) gefördert werden.

Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden.

Das zur Förderung beantragte Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 18 Monate laufen.

Für diese Förderungsaktion werden für den Zeitraum 2013 bis 2015 Förderungsmittel des Salzburger Wachstumsfonds in Höhe von 300.000 Euro p.a. bereitgestellt.
Die Förderungsaktion wurde mit 31.12.2015 beendet.

Weiteres

Diese Förderungsaktion ergänzt andere einschlägig angebotenen Förderungen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten und Angebote: