Innovationsassistenz

Ausgelaufen mit 31.12.2022


Was wird gefördert?

Förderung von akademischen Innovationsassistenzen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von konkreten Innovations- bzw. Technologietransferprojekten.

Warum wird gefördert? Mit dieser Förderungsaktion sollen die Innovationspotenziale von Salzburger Unternehmen (insbesondere KMU) durch Heranführung und Professionalisierung an bzw. von systematischen Innovations- und F&E-Aktivitäten sowie Innovationsmanagementsystemen mit Hilfe einer Innovationsassistenz gehoben und anhand von konkreten Innovations- bzw. Technologietransferprojekten weiterentwickelt werden.
Wer wird gefördert?

• FörderungsempfängerInnen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder dem produktionsnahen Dienstleistungsbereich sein. Großunternehmen können im Rahmen dieser Förderungsaktion nur im Zusammenhang mit einer Betriebsansiedlung als Antragsteller anerkannt werden.

• Vorbereitung/Vorliegen eines konkreten Innovations- bzw. Technologietransfervorhabens mit einer Mindestprojektlaufzeit von mindestens einem Jahr.

• Begründung eines unbefristeten Vollzeitdienstverhältnisses mit einer Akademikerin bzw. einem Akademiker (Uni- bzw. FH-Absolvent) im antragstellenden Unternehmen.

• Das antragstellende Unternehmen hat zudem eine niedrige Akademikerquote.

Wie wird gefördert?

Als Förderungsbemessungsgrundlage können folgende Kosten anerkannt werden:

• Personalkosten der Innovationsassistenz bis zu € 90.000,- für 18 Monate Förderlaufzeit

• Externe Aus- und Weiterbildungskosten während der Förderlaufzeit in Höhe von bis zu € 7.000,- (ohne Reisekosten, Diäten) für die Innovationsassistenz

• Externe Beratungs- bzw. Coachingkosten bis zu einem Betrag von € 5.200,- (netto inkl. aller Nebenkosten wie Reisen, Diäten etc.)


Die Förderung, welche als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt wird, beträgt 50 % der förderbaren Projektkosten von max. € 102.200,-. Die max. mögliche Förderung beträgt somit € 51.100,- für die Innovationsassistenz.

Wo wird gefördert? Bundesland Salzburg
Wann wird gefördert? Diese Förderungsaktion tritt mit 1.10.2015 in Kraft und ist bis 31.12.2022 bzw. mit Ausschöpfung der budgetären Mittel hinsichtlich der Antragstellung befristet.
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Mehrfachförderungen (Doppelförderungen) des im Rahmen dieser Förderungsaktion eingereichten Projektes bzw. der diesbezüglichen Kosten sind ausgeschlossen.


Förderberatung des Innovationsservice für Salzburg