Coaching


Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind folgende Vorhaben förderbar:

  • Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten
  • Einstieg in Qualitätsentwicklungs-, -management- und -sicherungsprozesse
  • Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (einschließlich der Erarbeitung von Schutzrechten für geistiges Eigentum)
  • Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen


Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit diesen Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten).

Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.

Warum wird gefördert? Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden.
Wer wird gefördert?

Förderungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps sein, wenn das Vorhaben am Standort bzw. in der Betriebsstätte im Bundesland Salzburg umgesetzt werden soll und diese Unternehmen folgenden Branchen angehören:

  • produzierende Unternehmen, produzierendes Gewerbe, Handwerk und Industrie,
  • Unternehmen, die produktionsbezogene oder technologieorientierte Dienstleistungen erbringen bzw. Produkte herstellen,
  • Großhandelsunternehmen nur mit erweiterter Wertschöpfung (zB durch Produktveredelung, Konfektionierung, technische Planung usw.) bzw. welche dahingehend neue Geschäftsmodelle und Technologien umsetzen möchten,
  • Unternehmen aus dem Bereich Verkehr- und Transportwirtschaft, die Logistikdienstleistungen anbieten oder über einen eigenen Fuhrpark verfügen und mit ihren Vorhaben auf intelligente Mobilitätslösungen und Verkehrsvermeidung abstellen,
  • Unternehmen aus dem Bereich Kreativwirtschaft, Architektur und Ingenieurkonsulenten, technische Büros,
  • Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit entsprechender Gewerbeberechtigung in Bezug auf Produkt- und Dienstleistungsinnovationen zur thematischen Spezialisierung.
Wie wird gefördert? Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses.
Die Förderung beträgt 50 % der förderbaren Kosten.     
Wann wird gefördert?

Vorhaben können ab einem Volumen von 2.500,- Euro (netto) gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die förderbaren Kosten ist mit 10.000,- Euro (netto) begrenzt. Das zur Förderung beantragte Projekt soll nicht länger als 12 Monate laufen.

Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Zur Beurteilung dieses Beitrages werden folgende Förderungskriterien herangezogen:

  • Innovativer Charakter des Vorhabens
  • Durchführung des Projektes parallel und zusätzlich zum Tagesgeschäft
  • Beitrag des Vorhabens zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des Budgets.
Weiteres
Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Innovation Salzburg GmbH, die Sie umfassend bei der Entwicklung des Projektes und der Beantragung der Förderung unterstützt.