GAF-Beirat

Auszug aus den GAF-Richtlinien

Zur wechselseitigen Information von Städten, Gemeinden, der im Amt der Salzburger Landesregierung für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Abteilung und dem zuständigem Regierungsmitglied wird ein GAF-Beirat eingerichtet.

Mitglieder:
Der GAF-Beirat setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen und zwar aus
  • dem zuständigen Regierungsmitglied (Vorsitz),
  • dem Bürgermeister der Stadt Salzburg oder einem von ihm entsendeten Mitglied
  • dem Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes oder einem von ihm entsendeten Mitglied
  • 7 weiteren Mitgliedern, die vom Salzburger Gemeindeverband und vom Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Salzburg, im Einvernehmen entsendet werden.
Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorzusehen. Der GAF-Beirat kann bei einzelnen Beratungsgegenständen Expert/innen mit beratender Stimme beiziehen. Die für Gemeindeangelegenheiten zuständige Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung ist jedenfalls beizuziehen.

Aufgaben und Organisation:
Der GAF-Beirat ist jeweils vor der Entscheidung mit folgenden Angelegenheiten zu befassen:
  • Änderung der GAF-Richtlinien
  • Fragen von Bedarfszuweisungen, die von grundlegender Bedeutung sind
  • außergewöhnlichen Förderungsmaßnahmen (wie z.B. Sonder- bzw. Impulsprogramme, die den GAF mehrjährig belasten).
Der GAF-Beirat kann hinsichtlich der Vollziehung dieser Richtlinien Entschließungen und Empfehlungen an das zuständige Regierungsmitglied oder die Salzburger Landesregierung abgeben.

D
er GAF-Beirat ist mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden einzuberufen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn an der Sitzung mehr als die Hälfte der Mitglieder (oder Ersatzmitglieder), jedenfalls aber der Vorsitzende oder seine von ihm benannte politische Stellvertretung teilnehmen.

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Geschäfte des GAF-Beirates werden von der für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geführt.