​Erforderliche Unterlagen zur Betriebsanlagengenehmigung


1-fach:

  1. Ansuchen (siehe umseitig)
  2. Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke unter Angabe von  Name, Anschrift und Grundstücksbezeichnung (Katastralgemeindenummern) in Übereinstimmung mit dem neuesten Grundbuchsstand

4-fach (bei gleichzeitigen Ansuchen um Baubewilligung insgesamt 5-fach)

1.  Beschreibung der Betriebsanlage hinsichtlich

    1. des Betriebsablaufes (z.B. Darstellung des Fertigungsprozesses)
    2. der maschinellen Einrichtungen unter Angabe von Anschlusswerten, Aufstellungsort und ev. Aufstellungsart (Fundierung, Abdichtung, usw.)
    3. Baubeschreibung (jedenfalls verwendete Baustoffe, technische Einzelheiten des Baues, Brandschutzvorkehrungen)
    4. Betriebsbeschreibung mit:
  • Arbeits- bzw. Betriebsablauf (zB auch Materialfluss, Maschineneinsatz ev. mit Dauer, Anzahl der Arbeitnehmer)
  • Verkehrs- und Beförderungsmittel (innerbetrieblich) und Zu- und Abfahrten mit Zeit- und Frequenzangaben (zB Anzahl/Tag, von/bis)
  • eingesetzte Stoffe und Materialien mit Sicherheitsdatenblättern
  • Betriebszeiten
  • Abfallwirtschaftskonzept für die konkrete Anlage (Anleitungen zur Erstellung sind bei der ökologischen Betriebsberatung der Wirtschaftskammer Salzburg erhältlich)

2.  Plandarstellung der Betriebsanlage insbesondere mit

    1. Lageplan der gesamten Betriebsanlage  im M 1:500 (bei größerer Entfernung zum nächsten Nachbarobjekt ein Katasterlageplan)
    2. Lageplan mit Darstellung der nächstgelegenen Nachbarobjekte
    3. Grundriss der Betriebsgebäude bzw. der Betriebsräume, bei mehrgeschossigen Betriebs­anlagen Grundrisse aller Geschosse (M 1:50 oder 1:100)
    4. charakteristische Querschnitte
    5. Bestimmung der einzelnen Betriebsräume und sonstigen betrieblich genutzten Flächen (Verwendungsart)

Aufstellung von maschinellen Einrichtungen und Nebenanlagen (Heizung, Lüftung, Aufzug etc.) sowie Außenanlagen (zB Parkplätze)
 
Aus den Plänen muss das Größenausmaß bei Anlagen bis maximal 800 m² nachvollziehbar sein.

Die Pläne müssen maßstabgerecht gezeichnet und in ihrer Größe und Faltung dem Normformat 21 cm mal 29,7 cm angepasst sein.

Die Behörde behält sich die Vorlage weiterer Beschreibungen und Pläne entsprechend dem jeweiligen Betriebstyp und den möglichen Auswirkungen (§ 74 Abs. 2 GewO 1994) vor. 

 
Für einzelne Betriebstypen sind gesonderte Merkblätter erhältlich.

Achtung: Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Grundinformation geben.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch Juristen und technisches Fach­personal bei den Amtstagen an den Bezirkshauptmannschaften , die jeden Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr stattfinden. Hier werden Sie auch über die Möglichkeiten der Verfahrens- und Ver­handlungskonzentration informiert und darüber, ob eine Bewilligung nach den baurechtlichen Bestimmungen (Bauplatzerklärung, Baubewilligung), nach dem Wasserrechtsgesetz, Naturschutz­gesetz, Forstgesetz, usw. notwendig ist.


Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird die telefonische Voranmeldung beim Gewerbeamt empfohlen.