Weiterbildung

Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden (5 Tage zu je 7 Stunden) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte (Liste der ermächtigten Ausbildungsstätten in Salzburg siehe unten) absolvieren.

Die Ausbildungsstätten haben über die Weiterbildung eine eigene Bescheinigung auszustellen, aufgrund dessen bei EWR-Bürgern der Code 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen wird. Bei nicht EWR-Bürgern erfolgt bei der Klasse C1/C eine Eintragung in der EU-Fahrerbescheinigung, bei der Klasse D/D1 die Ausstellung eines Dokuments durch die Bezirksverwaltungsbehörde.


Keine Weiterbildung benötigen Lenker von:

  • Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Kraftfahrzeugen von Streitkräften, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Kraftfahrzeugen auf Probefahrten bzw. noch nicht zugelassene Kfz
  • Fahrschul-LKW bzw. – busse
  • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.


HINWEIS:

Um doppelte Kosten zu vermeiden wird empfohlen, dass Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.


Kontakt:

+43662 8042-3467 Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)

verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at