Für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s.
Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.
UVP-Verfahren
Öffentliche Anhörung am 25.02.2025
UVP-Bericht (2024)
11.11. bis 10.12.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Abschluss des Scoping-Verfahrens (2023)
11.12. bis 27.12.2023 Auflage der übermittelten Unterlagen
Umweltverträglichkeitserklärung (2023)
30.05. bis 28.07.2023 Auflage der übermittelten Unterlagen
Verfahren zur Errichtung des Zwischenlagers (2005)
Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.