Kernkraftwerke Zaporischie 3-6 und Südukraine

Laufzeitverlängerung

​Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Zaporischie Blöcke 3-6 und des KKW Südukraine übermittelt. Projektwerberin ist die National Nuclear Energy Generating Company, Energoatom, 34400, Varash, Rivne oblast, Ukraine. Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen, st. Metropolitan Basil Lypkivskyi 35, Kyiv 03035, Ukraine.


21.6.-30.7.2021 Auflage der übermittelten Unterlagen

Stellungnahmefrist 30.7.2021

Kundmachung (pdf, 48kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

KKW Zaporoshe - Nichttechnische Zusammenfassung (Englisch)

KW Zaporoshe - Grenzüberschreitende Auswirkungen (Englisch)

KKW Südukraine - Nichttechnische Zusammenfassung (Englisch)

KKW Südukraine - Grenzüberschreitende Auswirkungen (Englisch)