Die Tschechische Republik hat gemäß Art. 7 der EU-UVP-Richtlinie bzw. Art. 3 der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung das Vorhaben der Errichtung einer neuer Kernkraftanlage am Standort Temelín (KKW Temelín 3&4) an Österreich notifiziert.
Antragstellerin ist die Firma CEZ, a. s., Duhová 2/1444 140 53 Praha 4, verfahrensführende Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Kernkraftanlage mit einer Leistung von bis zu 3400 MWe einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Bauobjekte und technologischen Anlagen zur Energieerzeugung und Energieableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kernkraftanlage.
Einen Überblick über das UVP-Verfahren finden Sie auf der Homepage des
Umweltbundesamts.
Verlängerung des UVP-Standpunkts (2021)
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik übermittelte mit mail vom 03.02.2021 die Verlängerung des Umweltstandpunktes des Projekts "Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich der Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk Kočin" in englischer Sprache.
Die Unterlagen liegen in der Zeit von 1.3.2021 bis 26.3.2021 zur Einsicht auf. Eine Stellungnahmen dazu kann nicht abgegeben werden.
Veröffentlichung des abschließenden UVP-Standpunkts (2013)
Am 21.1.2013 übermittelte das tschechische Umweltministerium den abschließenden UVP-Standpunkt an Österreich. Dieser wurde sowohl von Österreich als auch von Tschechien ins Deutsche übersetzt. Mit Herausgabe des abschließenden Standpunktes ist das grenzüberschreitende UVP-Verfahren abgeschlossen.
Der Standpunkt gilt nach tschechischem Recht nicht als Genehmigungsentscheidung zum Vorhaben, sondern stellt eine gutachterliche Bewertung dar, die im gegenständlichen Fall - unter Zugrundelegung von 90 Auflagen bzw. Bedingungen - eine positive Umweltverträglichgkeitsprüfung für das besagte Vorhaben bescheinigt. Dieser Standpunkt ist von den Genehmigungsbehörden in den nachfolgenden sektoralen Genehmigungsverfahren (dies ist insb. das Bauamt nach dem Tschechischen Baugesetz und das Staatliche Amt für nukleare Sicherheit nach dem Tschechischen Atomgesetz) zu berücksichtigen. Österreich sind diese Entscheidungen zur Kenntnis zu bringen.
Die Unterlagen zum Standpunkt liegen von 26.4. bis 26.5.2013 auf
Erötertung in Tschechien
Eine öffentliche Erörterung des Vorhabens fand am 22.6.2012 in Budweis statt.
Öffentliche Diskussionsveranstaltung
Am 30.5.2012 fand eine öffentliche Diskussionsveranstaltung in Wien statt.
Stellungnahme des Landes Salzburg zum UVP-Gutachten
Das Land Salzurg hat die folgendeFachstellungnahme zum UVP-Gutachten erstellen lassen und an Tschechien übermittelt: Fachstellungnahme (pdf, 254 kB)
Umweltverträglichkeitsgutachten (2012)
Das tschechische Umweltministerium übermittelte das Umweltverträglichkeitsgutachten für das Vorhaben „Temelín 3+4, neues AKW am Standort Temelín“ in deutscher Übersetzung. Der Gutachtenstext besteht dabei aus drei Dokumenten, wobei neben dem Gutachtenstext zwei ergänzende, selbständige Schriftsätze die inhaltlichen Ausführungen zu Kapitel V. des Gutachtens darstellen („Aufarbeitung der Stellungnahmen Österreichs im Rahmen der Konsultation“ und „Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen“).
Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 7.5.2012 bei der Abteilung Umweltschutz eingereicht werden.