Nasslager Jaslovské Bohunice

Erweiterung des Nasslagers am Standort Jaslovské Bohunice

Einen Überblick über das UVP-Verfahren finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamts.
2016 Auflage abschließendes Gutachten
Das slowakische Umweltministerium hat als UVP-Behörde das abschließende Gutachten an Österreich übermittelt. Es wird ovn 2.6. bis 18.7.2016 zur Einsicht aufgelegt.
 
2015 Umweltverträglichkeitsbericht
Stellungnahmen des Bundes und der Antiatombeauftragten der Länder Salzburg, Niederösterreich und Wien

Stellungnahme der Antiatombeauftragten der Länder Salzburg, Niederösterreich und Wien (pdf, 65 kB)

18.3.-17.4.2015: Auflage des Umweltverträglichkeitsberichts (UVE)

Die Espoo-Kontaktstelle des Slowakischen Umweltministeriums (SK MZP) hat den sogenannten Bewertungsbericht (entspricht einer österreichschen UVE) zu oben angegebenem Vorhaben übermittelt, zu dem seit letzten Herbst auch ein grenzüberschreitendes Verfahren im Gange ist. Die UVE besteht aus dem Bericht als solchen sowie aus sechs Beilagen und einer „Objektliste“ und ist sowohl in slowakischer als auch in deutscher Übersetzung verfügbar.

Die Unterlagen lagen vom 18.03 - 17.042015 im Internet und in der Kanzlei der Abteilung 5 auf.

Bis zum 17.04 2015 konnten schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden.


2014 UVP-Vorverfahren

Mit Schreiben vom 17.10.2014 hat das Umweltministerium der Slowakischen Republik (MZP SK) gem. Art. 2 des Österreichisch-Slowakischen Abkommens über die Umsetzung der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 1/2005, Österreich das Vorhaben „Ausbau der Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente am Standort Joslovské Bohunice“, Slowakei“ notifiziert und um Mitteilung ersucht, ob Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren teilnehmen möchte.

Es erfolgt eine Verfahrensteilnahme Österreichs an einem grenzüberschreitenden Verfahren nach Art. 3 u. 5 Espoo-Konvention bzw. Art. 7 der UVP-Richtlinie erfolgen, da in Bezug auf das angezeigte Vorhaben mögliche erhebliche negative Umweltauswirkungen auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können.

Der Zweck des laufenden Vorverfahrens besteht darin, Inhalt und Umfang des Umweltverträglichkeitsberichts für das Vorhaben festzulegen.

Die Unterlagen wurden vom 24.11.2014 bis 15.12.2014 aufgelegt. In dieser Zeit konnten schriftliche Stellungnahme eingebracht werden.