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Ein Überblick über das UVP-Verfahren ist auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.
Für die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftanlagen Rivne 1 und 2 in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.
Zuständige UVP-Behörde ist das Ministerium für Umwelt und natürliche
Ressourcen, st. Metropolitan Basil Lypkivskyi 35, Kyiv 03035, Ukraine.
Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und
4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung
der Laufzeit der Blöcke 1 und 2 des KKW Rivne übermittelt.
Projektwerberin ist die National Nuclear Energy Generating
Company, Energoatom, 34400, Varash, Rivne oblast, Ukraine.
25.11.2020-15.1.2021: Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung
Kundmachung (pdf, 194kB)
Umweltverträglichkeitserklärung (englisch)(pdf, 59MB)
Stellungnahmen können bis 15.1.2021 elektronisch abgegeben werden. Sie werden an die ukrainischen Behörde weitergeleitet.