Kernkraftwerk Rivne Blöcke 1+2, Ukraine

Laufzeitverlängerung

​Ein Überblick über das UVP-Verfahren ist auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.


Für die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftanlagen Rivne 1 und 2 in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen, st. Metropolitan Basil Lypkivskyi 35, Kyiv 03035, Ukraine.

Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit der Blöcke 1 und 2 des KKW Rivne übermittelt.

Projektwerberin ist die National Nuclear Energy Generating Company, Energoatom, 34400, Varash, Rivne oblast, Ukraine.

25.11.2020-15.1.2021: Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung

Kundmachung (pdf, 194kB)

Umweltverträglichkeitserklärung (englisch)(pdf, 59MB)

Stellungnahmen können bis 15.1.2021 elektronisch abgegeben werden. Sie werden an die ukrainischen Behörde weitergeleitet.