Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des
Umweltbundesamts zu finden.
2014
Das finnische Ministerium für Umwelt übermittelte als finnische Espoo-Kontaktstelle eine Notifikation gemäß Art. 3 und 4 Espoo Konvention und Art. 7 UVP-Richtlinie zum Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerkes Fennovoima am Standort Hanhikivi (Gemeinde Pyhäjoki). Die Notifikation umfasst das Programm betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung (EN), eine Zusammenfassung des Programms (DE) und die Umweltverträglichkeitserklärung (EN).
Für das Vorhabens wurde bereits 2008/2009 eine UVP nach finnischem Recht durchgeführt. Österreich hat sich damals am grenzüberschreitenden Verfahren nach der Espoo Konvention und UVP-Richtlinie beteiligt. Ein neues UVP-Verfahren wurde erforderlich, da nunmehr ein im alten UVP-Verfahren nicht geprüfter Reaktortyp vorgesehen ist.
Da grenzüberschreitende Auswirkungen insbesondere bei schweren Unfällen auch bei diesem Reaktortyp auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, beteiligt sich Österreich an diesem neuen Verfahren nach der Espoo Konvention und nach Art. 7 UVP-Richtlinie.
Die Unterlagen wurden vom 26.2.2014 bis 24.4.2014 aufgelegt. In dieser Zeit konnten schriftliche Stellungnahme eingebracht werden.