Die Unterlagen zu dem Verfahren sind auf der Seite des Umweltbundesamts nicht mehr verfügbar.
2016 abschließende Stellungnahme
Mit dem Erlass der abschließenden Stellungnahme wurde das UVP-Verfahren abgeschlossen, zuständige Behörde war das slowakische Umweltministerium. Die abschließende Stellungnahme – ein Gutachten – stellt keine Genehmigung dar, sondern spricht für die folgenden Genehmigungsverfahren eine mit Auflagen und Bedingungen versehene positive Empfehlung aus.
Die Österreich und Fragen der grenzüberschreitenden Auswirkungen betreffenden Teile der
Stellungnahme bzw. des Gutachtens wurden ins Deutsche übersetzt.
Diese Gutachtensteile liegen in der Zeit von 8.7.2016 bis 19.8.2016 zur Einsicht auf.
2015 Umweltverträglichkeitserklärung
18.11.2015:
In Österreich wurde eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jedermann teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte.
Zeit: 18. November 2015, ab 15:30 Uhr
Ort: Albert-Schweitzer-Haus, Garnisongasse 14-16 / Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien
2015 Auflage Umweltverträglichkeitsbericht (UVE)
Die slowakische Behörde hat den Umweltverträglichkeitsbericht (entspricht der Umweltverträglichkeitserklärung nach österreichischem Recht) über das Vorhaben "Neue Kernkraftanlage am Standort Jaslovské Bohunice" übermittelt.
Die Unterlagen lagen von 22.9.2015 bis 21.10.2015 zur Einsicht auf. In dieser Zeit konnten schriftliche Stellungnahmen dazu eingebracht werden.
Fachstellungnahme des Landes Salzburg (pdf, 465 kB)
2014 Scoping-Entscheidung
Die slowakische Behörde hat die Scoping-Entscheidung an Österreich übersandt. Die Unterlagen wurden vom 7.7.2014 bis 21.7.2014 aufgelegt. In dieser Zeit konnten schriftliche Stellungnahme dazu eingebracht werden.
Scopingentscheidung DE (pdf, 603kB)
2014 UVP-Vorverfahren
Mit Schreiben vom 13. März 2014 hat das Umweltministerium der Slowakischen Republik (MZP SK) gem. Art. 2 des Österreichisch-Slowakischen Abkommens über die Umsetzung der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 1/2005, Österreich das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Joslovské Bohunice“, Slowakei“ notifiziert und um Mitteilung ersucht, ob Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren teilnehmen möchte.
Es erfolgt eine Verfahrensteilnahme Österreichs an einem grenzüberschreitenden Verfahren nach Art. 3 u. 5 Espoo-Konvention bzw. Art. 7 der UVP-Richtlinie erfolgen, da in Bezug auf das angezeigte Vorhaben mögliche erhebliche negative Umweltauswirkungen auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können.
Der Zweck des laufenden Vorverfahrens besteht darin, Inhalt und Umfang des Umweltverträglichkeitsberichts für das Vorhaben festzulegen.
Die Unterlagen wurden vom 28.3.2014 bis 23.4.2014 aufgelegt. In dieser Zeit konnten schriftliche Stellungnahme eingebracht werden.