KKW Wylfa Newydd

UVP-Verfahren

​Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.

13.7.2018-24.8.2018 Auflage der Umwelterklärung:

Kundmachung 13.7.2018:

Zu den Unterlagen kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe senden. Diese werden an die britische Behörde weiter geleitet.

2018:

Großbritannien übermittelte eine Notifikation für ein neues Kernkraftwerk (KKW) am Standort Wlfa Newydd. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Notifikation enthält Angaben zum Genehmigungsverfahren und verweist bezüglich der Unterlagen auf verschiedene Links.

Da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, nimmt Österreich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren nach der UN-ECE Espoo Konvention teil.