Kernkraftwerk Sizewell C, UK

Zwei neue Reaktoren am Standort Sizewell

Genehmigung 2022
Großbritannien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 des UN/ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die endgültige Genehmigung (Decision) mit ergänzenden Unterlagen für das Vorhaben Bau einer neuen Kernkraftanlage Sizewell C in Suffolk, England, übermittelt.

08.08. bis 16.09.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 190kB)

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.


Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung 2020

Großbritannien hat gemäß Art. 7 der EU-UVP-Richtlinie bzw. Art. 3 der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung das Vorhaben der Errichtung einer neuer Kernkraftanlage am Standort Sizewell (KKW Sizewell C) an Österreich notifiziert.

Projektwerberin ist die NNB Generation Company (SZC) Limited, 90 Whitefield Street, London W1T 4EZ, England, Großbritannien.

Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen..

Es wird darauf hingewiesen, dass sich jede Person unter https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/projects/Eastern/The-Sizewell-C-Project/ als Interested Party bis zum 30. September 2020 registrieren lassen kann. Nähere Informationen sind der Advice Note 8.2 auf der Website https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/legislation-and-advice/advice-notes/ zu entnehmen. Die Registrierung ist ein separater Prozess und nicht Teil des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens. Die Information erfolgt aufgrund einer Mitteilung Großbritanniens gemäß Art. 6 Aarhus Konvention.

27.7.-4.9.2020: Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (pdf, 55kB)

Verfahrensrelevante Dokumente (Link zum Umweltbundesamt)