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Für die Errichtung eines
KKW in Polen (Lubiatowo-Kopalino) wurde
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach polnischem Recht (UVP-Gesetz, pol. GBl.
2022, Ziff. 1029 mit Änderungen) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist
die polnische Generaldirektion für Umweltschutz. Projektwerberin ist Polskie Elektrownie
Jądrowe Sp. o.o.
Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.
Polen hat der Republik Österreich gemäß des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und
gemäß Art. 7 (2) der UVP-RL die Entscheidung über die Umweltbedingungen (= Endgültige
Entscheidung gemäß Art 6 Espoo-Konvention) zum 1. KKW in Polen in u.a. deutscher Sprache
übermittelt.
18.12.2023-12.01.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 190kB)
Umweltbescheid (pdf)
Umweltverträglichprüfung (2022)
Geprüft wurden zwei Standorte.
4.10.-29.11.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 190kB)
Verfahrensinformation (Deutsch) (pdf)
Zusammenfassung (Deutsch) (pdf)