Neues Kernkraftwerk in Polen

Errichtung eines KKW in Lubiatowo-Kopalino

Für die Errichtung eines KKW in Polen (Lubiatowo-Kopalino) wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach polnischem Recht (UVP-Gesetz, pol. GBl. 2022, Ziff. 1029 mit Änderungen) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist die polnische Generaldirektion für Umweltschutz. Projektwerberin ist Polskie Elektrownie Jądrowe Sp. o.o.

Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.


Polen hat der Republik Österreich gemäß des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und
gemäß Art. 7 (2) der UVP-RL die Entscheidung über die Umweltbedingungen (= Endgültige
Entscheidung gemäß Art 6 Espoo-Konvention) zum 1. KKW in Polen in u.a. deutscher Sprache
übermittelt. 

18.12.2023-12.01.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (pdf, 190kB)

Umweltbescheid (pdf)


Umweltverträglichprüfung (2022)

Geprüft wurden zwei Standorte.

4.10.-29.11.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (pdf, 190kB)

Verfahrensinformation (Deutsch) (pdf)

Zusammenfassung (Deutsch) (pdf)