Kernkraftwerk Loviisa, Finnland

Laufzeitverlängerung

​Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.


Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Loviisa in Finnland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz, Abschnitt 3, Artikel 1) durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Projektwerberin ist Fortum Power and Heat Oy, Keilalahdentie 2-4, CD building, 02150 Espoo, Finnland.

Genehmigung

Finnland hat der Republik Österreich gemäß des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und
gemäß Art. 7 (2) der UVP-RL die Schlussfolgerungen des UVP-Verfahrens, sowie die Anträge für
eine Betriebsgenehmigung für die Laufzeitverlängerung des KKW Loviisa und für ein Endlager für
schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Loviisa in englischer Sprache übermittelt. 

10.06. bis 08.07.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen

Vefahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Das finnische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Über­ein­kommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht in englischer Sprache mit einer Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache übermittelt.

11.10. bis 19.11.2021 Auflage der übermittelten Unterlagen

Stellungnahmefrist 19.11.2021

Kundmachung (pdf, 47kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.

Umweltverträglichkeitserklärung, Zusammenfassung (Deutsch)

UBA Expert Statement

Abgrenzung des Untersuchungsrahmens

9.9.-23.10.2020: Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (pdf, 55kB)

Zusammenfassung Programm UVP (deutsch)(pdf, 3.4MB)