Inhalt
Genehmigung (2023)
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die
endgültige Entscheidung für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt.
15.03. bis 19.04.2023 Auflage der übermittelten Unterlagen
Öffentliche Erörterung (2022)
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention)
Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt. Projektwerberin ist die
Gesellschaft Nuklearna Elektrarna Krško d.o.o. (NEK d.o.o.; Kernkraftwerk Krško GmbH), Vrbina
12, 8270 Krško, Slowenien.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo-Konvention unter
Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das slowenische Ministerium
für Umwelt und Raumplanung.
Donnerstag, 19. Mai 2022, 17:00 - 22:00 Uhr
10.03. bis 08.04.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen
Stellungnahmefrist 08.04.2022
Kundmachung (pdf, 49kB)
Verfahrensrelevante Unterlagen
Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.