KKW Krško, Slowenien

Laufzeitverlängerung

Genehmigung (2023)
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die
endgültige Entscheidung für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt.

15.03. bis 19.04.2023 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 190kB)

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.

Öffentliche Erörterung (2022)
​Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE-Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention)
Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt. Projektwerberin ist die
Gesellschaft Nuklearna Elektrarna Krško d.o.o. (NEK d.o.o.; Kernkraftwerk Krško GmbH), Vrbina
12, 8270 Krško, Slowenien.   
 
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo-Konvention unter
Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das slowenische Ministerium
für Umwelt und Raumplanung. 

Donnerstag, 19. Mai 2022, 17:00 - 22:00 Uhr
Live-Stream unter www.tvthek.orf.at
Kundmachung (pdf, 38kB)

10.03. bis 08.04.2022 Auflage der übermittelten Unterlagen

Stellungnahmefrist 08.04.2022

Kundmachung (pdf, 49kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.