Inhalt
Deutschland hat der Republik Österreich gemäß dem UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und gemäß Art. 9 (2) der UVP-RL die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes“
(= Endgültige Entscheidung gemäß Art. 6 Espoo-Konvention) zum Stilllegungs- und Abbauverfahren des KKW ISAR 2 übermittelt.
Antragstellerin war die PreussenElektra GmbH, Laatzener Straße 1, 30539 Hannover,
Deutschland.
Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.
29.4. bis 26.5.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 196kB)
Umweltverträglichkeitsprüfung
20.9. bis 19.11.2021
Stellungnahmefrist 19.11.2021
Kundmachung (pdf, 49kB)
Verfahrensrelevante Unterlagen
Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.