Kernkraftwerk Isar 2

Stilllegung und Abbau

Deutschland hat der Republik Österreich gemäß dem UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und gemäß Art. 9 (2) der UVP-RL die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes“
(= Endgültige Entscheidung gemäß Art. 6 Espoo-Konvention) zum Stilllegungs- und Abbauverfahren des KKW ISAR 2 übermittelt.  

Antragstellerin war die PreussenElektra GmbH, Laatzener Straße 1, 30539 Hannover,
Deutschland.

Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.


29.4. bis 26.5.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (pdf, 196kB)


Umweltverträglichkeitsprüfung

20.9. bis 19.11.2021

Stellungnahmefrist 19.11.2021

Kundmachung (pdf, 49kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.