Kernkraftwerk Isar 1

Stilllegung und Abbau

Auflage der Unterlagen vom 3.4.2017 bis 18.4.2017

​Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU sowie gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) die Genehmigungsentscheidung nach Atomgesetz sowie eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen für das Vorhaben Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) übermittelt.