Das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat der
Republik Österreich gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU
sowie gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
(Espoo-Konvention) die Genehmigungsentscheidung nach Atomgesetz sowie
eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen
für das Vorhaben Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II
übermittelt.