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Für den Bau der Blöcke 5 und 6 am Standort des KKW Khmelnytsky in der Ukraine wird eine Um-
weltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt. Zuständige Behörde ist das
ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen, Projektinhaber ist das Unternehmen Energoatom.
Die Ukraine hat Österreich gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeits-
prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den UVP-Bericht auf Englisch
übermittelt.
Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.
23.12.2024 bis 20.02.2025 Auflage der übermittelten Unterlagen
Frühere Verfahrensschritte am Standort
- Neuerrichtung Blöcke 3 & 4