KKW Borssele, Niederlande

Laufzeitverlängerung

Für die Änderung des NL Kernenergiegesetzes, mit der die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Borssele in den Niederlanden erreicht werden soll, wird eine Umweltver-träglichkeitsprüfung nach niederländischem Recht durchgeführt. Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens). Die zuständige Behörde (gem. Art 1 Espoo-Konvention) ist das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wassermanagement. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik ist Initiator des Verfahrens. Eigentümerin des KKW Borssele ist N.V. Elektriciteits Produc-tiemaatschappij Zuid-Nederland (EPZ).


Das niederländische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des
Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
(Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-RL den UVP-Bericht zur Änderung des NL Kernenergiegesetzes
in Englisch und eine deutsche Zusammenfassung dazu übermittelt.


02.09. bis 11.10.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 190kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.

Scoping (Juni 2023)
12.06. bis 09.07.2023 Auflage der übermittelten Unterlagen
Kundmachung (pdf, 189kB)

Verfahrensrelevante Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.