KKW Paks II

UVP Verfahren

Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.

2017: Genehmigung

Seitens der zuständigen ungarischen Behörde (Süd-Transdanubische Aufsichtsbehörde für Umwelt- und Naturschutz) wurde am 29.September 2016 die Umweltgenehmigung erteilt. Ungarn hat hiervon eine Übersetzung in englischer Sprache erstellt und den am Verfahren beteiligten Staaten zugeleitet. (siehe unten)
Die Übersetzung der Umweltgenehmigung liegt von 24. Jänner 2017 bis einschließlich 21. Februar 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

21.7.-19.8.2016: Auflage ergänzende Unterlagen

Das ungarische Umweltministerium hat ergänzende Unterlagen übermittelt.
Die Unterlagen liegen vom 21.7.-19.8.2016 im Internet und in der Kanzlei der Abteilung 5 auf.
Bis zum 19.8.2016 können schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden.

23.9.2015: Hearing in Wien

In Österreich wird eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jedermann teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern kann.
Zeit: 23. September 2015, ab 16:30 Uhr
Ort: Kuppelsaal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

21.04.-20.05.2015: Auflage Umweltverträglichkeitserklärung

Die Republik Ungarn hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für die Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II) übermittelt. 
Die Unterlagen lagen vom 21.04.-20.05.2015 im Internet und in der Kanzlei der Abteilung 5 auf.
Bis zum 20.05.2015 konnten schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden.

2013

Fachstellungnahme zum Scoping-Verfahren
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Abteilung V/6 Nuklearkoordination) und der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg , Steiermark und Burgenland wurde vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme zum Entwurf einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVP-Scoping-Dokument) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt.
Fachstellungnahme (pdf, 0,67 kB)

15.3.2013-4.4.2013:
Auflage der Vorstudie zur UVP-Dokumentation mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Projekt abzugeben.
Zweck des Vorverfahrens ist es insbesondere die Anforderungen für die Umweltverträglichkeitserklärung festzulegen. Nach dem Vorverfahren findet das eigentliche UVP-Verfahren statt.
Die Vorstudie liegt in deutscher und englischer Fassung auf.Es ist zu beachten, dass die Beilagen zu den Literaturverzeichnissen und Plänen nur in der englischen Fassung enthalten sind.


2012

Die ungarische Espoo Kontaktstelle übermittelte eine Notifikation gemäß Art. 3 Espoo Konvention und Art. 7 UVP-RL über die Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II). Dazu finden in Ungarn auf Antrag des Projektwerbers sogenannte vorhergehende Konsultationen statt. Im Vorverfahren können bestimmte Behörden und die Öffentlichkeit Stellungnahmen zu einer Vorstudie abgeben. Das Vorverfahren wird mit einem Gutachten abgeschlossen, welches die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitserklärung festlegt.
Im Anschluss an das Vorverfahren findet auf Antrag des Projektwerbers das eigentliche UVP-Verfahren statt.
Da erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt Österreichs nicht ausgeschlossen werden können, beteiligt sich Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren gemäß der Espoo Konvention und der UVP-RL.