UVP Verfahren KKW Kozloduy 7

Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.

14.11.-13.12.2013

Nunmehr erfolgt von 14.11.2013 bis 13.12.2013 die Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung. Die Unterlagen liegen in englischer und teilweise in deutscher Fassung auf.
Zu den Unterlagen kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz und Gewerbe richten. Diese wird über das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die zuständige bulgarische Behörde weitergeleitet.

2013:

Bulgarien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) eine Notifikation samt Unterlagen für das Vorhaben der Errichtung eines neuen Blocks am Standort des Kernkraftwerkes Kozloduy (Kozloduy 7) übermittelt.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Kozloduy 7 nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.