KKW Khmelnitsky 3&4

UVP Verfahren Kernkraftwerk Khmelnitsky 3&4 (Ukraine)

Ein Überblick über das UVP-Verfahren ist auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.


2019

Öffentliche Erörterung am 13.6.2019:
Die öffentliche Erörterung findet im Sitzungsaal der Bezirksvertretung im Amtshaus für den 2. Bezirk, Karmelitergasse 9, 1020 Wien, statt. Die öffentliche Erörterung beginnt um 16:30 und dauert bis spätestens 22:00 Uhr.

Auflage der Unterlagen:
Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) im Frühjahr 2019 Unterlagen für die Errichtung der Blöcke 3 und 4 am Standort des KKW Khmelnitsky übermittelt.
Diese Unterlagen liegen von 28. März bis einschließlich 9. Mai 2019 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zu den Unterlagen kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, natur-umwelt-gewerbe@salzburg.gv.at, oder Postfach 527, 5010 Salzburg, senden. Diese werden an die ukrainische Behörde weitergeleitet.

Das BMNT hat Teile der englischen Dokumentation ins Deutsche übersetzen lassen. Die Files sind auf der Website des Umweltbundesamtes abrufbar.


17.5.2013-22.6.2013

Nunmehr erfolgt von 17.5.2013 bis 22.6.2013 die Auflage der "Informationsanalytischen Materialübersicht". Die Unterlagen liegen in deutscher und englischer Fassung auf.
Zu den Unterlagen kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz und Gewerbe, umweltschutz@salzburg.gv.at richten. Diese wird über das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die zuständige ukrainische Behörde weitergeleitet.

2012

Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) eine Notifikation samt Unterlagen für das Vorhaben der Errichtung zweier neuer Blöcke am Standort des Kernkraftwerkes Khmelnitsky (KKW Khmelnitsky 3&4) übermittelt.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Khmelnitsky 3&4 nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.