Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des
Umweltbundesamts zu finden.
27.3.2013
Nunmehr informierte Großbritannien, dass der Staatsekretär für Energie eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag betreffend das KKW Hinkley Point C getroffen hat.
21.1.2013-1.3.2013:
Auflage der UVP-Dokumentation mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme bis 1.3.2013 zum Projekt abzugeben.
2012:
Großbritannien übermittelte eine Notifikation für ein neues Kernkraftwerk (KKW) am Standort Hinkley Point C. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Notifikation enthält Angaben zum Genehmigungsverfahren und verweist bezüglich der Unterlagen auf verschiedene Links.
Da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, nimmt Österreich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren nach der UN-ECE Espoo Konvention teil.