UVP Verfahren KKW Belarus

Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.

Feber/März 2014

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte als Espoo Kontaktstelle eine weitere endgültige Entscheidung gemäß Artikel 6 der Espoo Konvention für das Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerks (KKW) in Belarus. Diese endgültige Entscheidung ist die Verordnung Nr. 499 des Präsidenten der Republik Belarus über die Konstruktion des Atomkraftwerkes in der Republik Belarus inklusive der Conclusion Nr. 98.Die Unterlagen werden vom 26.2.2014 bis 26.3.2014 aufgelegt.

April 2012

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte als Espoo Kontaktstelle die endgültige Entscheidung gemäß Artikel 6 der Espoo Konvention für das Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerks (KKW) in Belarus. Die endgültige Entscheidung ist die Verordnung Nr. 418 des Präsidenten der Republik Belarus über den Standort und Projektierung eines Atomkraftwerkes in der Republik Belarus.

März 2011:

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte die endgültige Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für das Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerks (KKW) in Belarus.

Juli 2010:

Mit Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Ministerium für Umwelt der Republik Belarus die österreichische Endstellungnahme (Konsultationsbericht) übermittelt.

Mai 2010:

Am 10. Mai 2010 fanden in Wien bilaterale Konsultationen zum UVP-Verfahren statt. Bei den Konsultationen wurden die offenen Fragen aus der Fachstellungnahme sowie die belarussischen Antworten behandelt. Aus zeitlichen Gründen nicht diskutierte Fragen wurden schriftlich an Belarus übermittelt und von Belarus beantwortet. Ein Kurzprotokoll (Minutes of the Bilateral Consultations) wurde von Österreich erstellt und an Belarus übermittelt.

Am 11.Mai 2010 fand eine öffentliche Anhörung mit Vertretern des belarussischen Projektwerbers, des Directorate for Nuclear Power Plant Construction, sowie des Umweltministeriums und anderen betroffenen Ministerien bzw. Behörden in Wien statt. Jedermann, inklusive NGOs, hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben. Von der Anhörung wurde ein Protokoll in deutscher Sprache erstellt.

14.12.2009-25.1.2010:

Von den Landesregierungen als UVP-Behörden wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen waren vom 14. Dezember 2009 bis einschließlich 25. Jänner 2010 aufgelegt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden hatten die Möglichkeit innerhalb dieser Frist Stellungnahmen zu den Unterlagen abzugeben.
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Fachstellungnahme erstellt.

2009:

Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte als Espoo-Kontaktstelle eine Notifikation für ein neues Kernkraftwerk (KKW) in Belarus. Der Notifikation waren ein Überblick über die Umweltauswirkungen während der Konstruktion und des Betriebs des KKW (EIA Overview) und eine vorläufige Umweltverträglichkeitserklärung (Preview EIA Report) angeschlossen.
Da im Falle eines Unfalls erhebliche Auswirkungen auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, nimmt Österreich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren nach der UN-ECE Espoo Konvention teil.