Einen Überblick über das UVP-Verfahren finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamts.
Der Zweck des Bauvorhabens ist die Zwischenlagerung von festen, durch Einsatz von verschiedenen Technologien aufbereiteten radioaktiven Abfällen, die aus der Außerbetriebsetzung von Kernanlagen am Standort Bohunice entstehen. Die Zwischenlagerung erfolgt bis zum Zeitpunkt, zu dem sie zum Ort ihrer Endlagerung transportiert werden können.
Das Gebäude des Integrallagers für radioaktive Abfälle ist als Lagergebäude für Packungen mit festen oder verfestigten radioaktiven Abfällen bestimmt, die auf der Oberflache der Verpackung oder deren Abschirmung eine Äquivalenzdosisleistung von weniger als 10 mSv/Stunde aufweisen.
Abschluss des UVP-Verfahrens (2012)
Das UVP-Verfahren wurde mit der Veröffentlichung der abschließenden Stellungnahme der slowakischen Behörde abgeschlossen. Der UVP-Standpunkt wird von 29.7.2013 bis 29.8.2013 aufgelegt.
Umweltverträglichkeitserklärung (2012)
Öffentliche Erörterung am 13.6.2012 in Bratislava
Die slowakische UVP-Behörde hat die Umweltverträglichkeitserklärung an Österreich übermittelt. Die Umweltverträglichkeitserklärung ist von den Landesregierungen gemäß § 10 Abs. 7 nach den Vorgaben des § 9 UVP-G 2000 öffentlich im Internet und in den Landesregierungen 30 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Frist richtet sich nach dem slowakischen UVP-G.
Stellungnahmen können bis zum 15.3.2012 bei der Abteilung Umweltschutz Link eingereicht werden.
Scopingverfahren (2011)
Bei den von der Slowakischen Republik übermittelten Unterlagen handelt es sich um die Anzeige des Vorhabens, die als Unterlage für ein Vorverfahren dienen. Dies entspricht in etwa den Unterlagen für das Vorverfahren nach § 4 des österreichischen UVP-G 2000. Zweck dieses Vorverfahrens ist es insbesondere, den Inhalt der Umweltverträglichkeitserklärung festzulegen.
Stellungnahmen konnten bis zum 25.8.2011 bei der Abteilung Umweltschutz eingereicht werden.