Kernkraftwerk Doel, Belgien

Laufzeitverlängerung

​Belgien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und
Artikel 7 der UVP-Richtlinie die Umweltverträglichkeitserklärung und weitere Unterlagen zur
Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 in Belgien übermittelt.

Für dieses Vorhaben, das aus der 10-jährigen Verlängerung des Betriebs der Reaktoren Doel 1
und Doel 2 und den Arbeiten zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit im Zusammenhang mit
der Verlängerung besteht, wird ein Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach belgischem Recht und der Espoo-Konvention unter
Beteiligung Österreichs durchgeführt.


15.4.-15.5.2021: Auflage der übermittelten Unterlagen

Kundmachung (PDF, 47KB)

Nicht-technische Zusammenfassung (PDF; 1,8 MB)

Umweltverträglichkeitserklärung (PDF, 46 MB)

Umweltauswirkungen (PDF, 6,4 MB)

Zusammenfassung (PDF, 1,1 MB)