Kernkraftwerk Cernavoda

Ein Überblick über das UVP-Verfahren und verfahrensrelevante Dokumente sind auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden.

Genehmigung 2014

Österreich hat sich am grenzüberschreitenden Verfahren nach der Espoo Konvention und UVP-Richtlinie zum Vorhaben der Errichtung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Cernavoda beteiligt.
Das rumänische Ministerium für Umwelt und Klimawandel übermittelte als Espoo Kontaktstelle eine endgültige Entscheidung gemäß Artikel 6 der Espoo Konvention für das Vorhaben. Die endgültige Entscheidung ist der Regierungsbeschluss über die Erteilung der Umweltbewilligung. Der Regierungsbeschluss liegt in deutscher Sprache vor, die Umweltbewilligung in englischer Sprache.
Die Unterlagen wurden vom 27.2.2014 bis 27.3.2014 aufgelegt.