Bewilligung Radmarathon

Gemäß § 64 Straßenverkehrsordnung 1960 bedürfen sportliche Veranstaltungen auf der Straße einer behördlichen Bewilligung. In diesem Bewilligungsverfahren hat die Behörde festzustellen, ob die Voraussetzungen des § 64 erfüllt werden, also die geplante Veranstaltung

  • die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt, und
  • schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe nicht zu erwarten sind.
Dazu wird im Regelfall ein nichtamtlicher Sachverständiger für Verkehrstechnik beigezogen, dessen Kosten vom Einschreiter zu tragen sind. Weiters wird auf nachstehende Grundsätze für die Berücksichtigung insbesondere bei der Antragstellung hingewiesen:


Allgemeine verkehrssicherheitstechnische Grundsätze für die Planung und Durchführung von Radmarathons

Bewilligungen § 64 StVO

Haftpflichtversicherung

Für eine Bewilligung ist auch der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich, die vor Bescheiderlassung der Behörde nachzuweisen ist. Von behördlicher Seite werden Versicherungssummen wie folgt gefordert:

  • Bis ca 500 Teilnehmer     € 1.500.000,--
  • Bis ca 2.000Teilnehmer   € 3.000.000,--

Bei mehr als 2.000 Teilnehmern Informationen zur Versicherungssumme auf Anfrage